• 12.01.2012, 08:57:25
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  • OTS0013 OTW0013

Hundetötungen wieder illegal

VIER PFOTEN begrüßt Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts

Dieser Streunerhund wurde von einem VIER PFOTEN-Team kastriert, medizinisch behandelt und entsprechend markiert, um seine Tötung zu verhindern.

Bukarest/Wien (OTS) - Am Mittwoch hat das rumänische
Verfassungsgericht eine Gesetzesänderung abgelehnt, die das
massenhafte Töten heimatloser Hunde erlaubt. Die Gesetzesänderung Nr.
912 vom 22. November 2011 sah vor, dass Hunde nach nur drei Tagen im
Tierheim euthanasiert werden dürfen. Gleichzeitig erschwerte die
Gesetzesänderung die Adoption der Streuner. Acht von neun Richtern
des Verfassungsgerichts sprachen sich gegen das neue Gesetz aus. Die
international tätige Tierschutzorganisation VIER PFOTEN hatte
gemeinsam mit zwei rumänischen Tierschutzorganisationen und
Politikern verschiedener Parteien die Klage beim Verfassungsgericht
eingereicht. VIER PFOTEN bezeichnet die Entscheidung als Lichtblick.
Es sei mehr als unwahrscheinlich, dass Präsident Traian Basescu die
Gesetzesänderung nun noch unterschreiben werde.

"Mit ihrer Entscheidung haben die Verfassungsrichter tausende
Tiere vor einem grausamen Tod bewahrt", konstatiert Helmut Dungler,
Stiftungspräsident und Gründer von VIER PFOTEN. Im nächsten Schritt
wird der rumänische Senat die geplante Gesetzesänderung modifizieren
müssen. Dann wird sie dem Parlament erneut zur Abstimmung vorgelegt.
VIER PFOTEN arbeitet bereits seit 1995 in Rumänien an der
Verringerung der Hundepopulation. Dabei werden die streunenden Hunde
eingefangen, kastriert und nach einem medizinischen Check wieder in
ihr ursprüngliches Revier zurückgebracht. Dadurch besetzen sie dieses
Gebiet weiterhin und senken damit auf Dauer die gesamte Population.
Mehr als 150.000 Hunde wurden behandelt, und in den entsprechenden
Regionen konnte eine signifikante Senkung der Tierzahlen festgestellt
werden.

Hintergrund-Informationen:

Der Gesetzesentwurf Nr. 912 sieht vor, das rumänische Gesetz Nr.
155/2007 zum Populationsmanagement heimatloser Tiere zu verändern.
Das rumänische Parlament hatte am 22. November 2011 für das Gesetz
gestimmt, und damit einen weltweiten Protest von Tierschützern
hervorgerufen. Am 25. November 2011 hat VIER PFOTEN gemeinsam mit
zwei rumänischen Tierschutzorganisationen und Politikern
verschiedener Parteien die geplante Gesetzesänderung beim
Verfassungsgericht in Frage gestellt. Am 11. Januar 2012 beschloss
das Verfassungsgericht, dass zwei Artikel der Gesetzesänderung gegen
die rumänische Verfassung verstoßen: Artikel 6, der erlaubt, jeden
heimatlosen Hund euthanasieren zu lassen, wenn er nach drei Tagen
nicht adoptiert wird, und Artikel 8, der die Adoptionsmodalitäten
regelt. Nach diesem Artikel muss ein Bürger, der einen Hund
adoptieren möchte, zuvor nachweisen, dass er genügend Geld und Platz
zur Verfügung hat - wobei die Platzmenge nicht näher definiert ist.
Außerdem wird eine Einverständniserklärung der Nachbarn benötigt.
Diese Anforderungen sind jedoch nur bei der Adoption eines
heimatlosen Tieres aus dem Tierheim nötig. Sie gelten nicht, wenn
jemand einen Hund im Zoohandel kauft - verfassungswidrig, so die
Richter.

VIER PFOTEN ist eine international tätige Tierschutzorganisation
mit Hauptsitz in Wien. Seit 1988 setzt sich die Organisation mit
gezielter Projektarbeit und langfristig angelegten Kampagnen für den
Tierschutz ein. Grundlagen dafür sind fundierte Recherchen
einschließlich wissenschaftlicher Expertise sowie intensives
nationales und internationales Lobbying auf politischer und
gesetzlicher Ebene. Nationale und internationale Hilfsprojekte sorgen
für rasche und direkte Hilfe für Tiere in Not.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:

Richard Stern
   International Projects Coordinator
   Phone:  +43-1-545 50 20-41
   Mobile: +43-699 1872 4646
   Fax:    +43-1-545 50 20-99
   E-Mail: [email protected]

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