• 11.01.2012, 14:21:50
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Staatssekretär Ostermayer: Konsens mit den Beiratsvorsitzenden zu Volksgruppengesetz

Erfreuliches Ergebnis nach Gesprächsrunde im Bundeskanzleramt

Wien (OTS) - Erfreut über den gefundenen Konsens zum neuen
Volksgruppenrecht zeigte sich Staatssekretär Josef Ostermayer nach
einer Gesprächsrunde mit den Vorsitzenden und den stellvertretenden
Vorsitzenden der sechs Volksgruppenbeiräte am Mittwoch im
Bundeskanzleramt. "Ich bin nach diesem äußerst konstruktiven Gespräch
mehr als zuversichtlich, dass wir mit der Novelle des
Volksgruppengesetzes demnächst in Begutachtung gehen und dass wir
damit - nach der Lösung des Ortstafelfrage in Kärnten - wieder
gemeinsam mit den Betroffenen einen wesentlichen
Modernisierungsschritt im österreichischen Volksgruppenrecht setzen
können."

Das Volksgruppengesetz dient der Förderung und Sicherung der
sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Österreich, die durch sechs
autochtone Volksgruppen gekennzeichnet ist: BurgenlandkroatenInnen,
SlowenenInnen in Kärnten und in der Steiermark, UngarInnen,
SlowakInnen und TschechInnen sowie burgenländische Roma.

Das Gesetz regelt dabei neben einem prinzipiellen
Diskriminierungsverbot unter anderem die Vertretung der Volksgruppen
durch Beiräte, die für die Bundesregierung beratend in
Volksgruppenfragen tätig sind. Ebenfalls geregelt wird die
Volksgruppenförderung aus öffentlichen Mitteln, die Frage
topographischer Bezeichnungen sowie der Amtssprache.

Am Mittwoch einigten sich die Vertreter des für
Volksgruppenangelegenheiten zuständigen Bundeskanzleramtes mit den
Beirätevorsitzenden auf vier Punkte, die im Vergleich zum bisherigen
Verhandlungsstand im Gesetzestext noch adaptiert werden sollen.

So bestand erstens Konsens darüber, dass für die Aufteilung der
gesamten Fördermittel unter den Volksgruppen ein Vorschlag des
Bundeskanzleramtes dem Forum der Volksgruppenbeiräte, vorgelegt
werden soll. Dieses Forum - es wird durch die Vorsitzenden sowie
deren StellverteterInnen gebildet - kann Änderungen beschließen.
Sollten keine Beschlüsse zustande kommen, soll der Vorschlag des
Bundeskanzleramtes gelten.

Zweitens wurde unter Zustimmung aller Anwesenden vereinbart, dass die
Mitglieder der Beiräte von der Bundesregierung auf Basis von
Vorschlägen aus der Volksgruppe ernannt werden sollen.

Drittens wurde zugesagt, dass im Gesetz festgehalten werden soll,
dass die in den Beiräten vertretenen Experten auch aus dem
konfessionellen Bereich stammen können - ebenso wie aus sprach- und
bildungswissenschaftlichen, pädagogischen, kulturellem, sozialen,
wirtschaftlichen, rechtlichen und regionalpolitischem Bereichen. Die
vierte Adaptierung betrifft Fragen der Vorsitzführung im Forum.

In der Gesprächsrunde am Mittwoch anwesend waren neben Staatssekretär
Ostermayer sowie leitenden Vertretern des Verfassungsdienstes im
Bundeskanzleramt als Beiratsvorsitzenden und deren Stellvertretern
für die Burgenlandkroaten Martin Ivancsics und Leo Radakovits, für
die Kärntner Slowenen Marjan Sturm und Josef Valesko, für die Ungarn
Ernö Deak und Günther Horvath, für die Roma Emmerich Gärtner-Horvath
(in Vertretung von Rudolf Sarközy), für die Tschechen Karl Hanzl und
Paul Rodt sowie für die Slowaken Vladimir Mlynar.

Das Bundeskanzleramt hatte mit einer Enquete im Dezember 2009 den
Prozess der Modernisierung des österreichischen Volksgruppenrechtes -
wie im Regierungsabkommen vorgesehen - begonnen. Seit Frühjahr 2010
wurde - neben der Lösung der Kärntner Ortstafelfrage im Frühjahr 2011
- in drei Arbeitsgruppen gearbeitet. Der Entwurf zur Novelle des
Volksgruppengesetzes basiert auf den Sitzungen der Arbeitsgruppe zu
"Recht und Struktur". Die beiden anderen Arbeitsgruppen befassen sich
mit "Bildung und Sprache" sowie "Regionalpolitik".

Rückfragehinweis:
Mag. Leo Szemeliker
Tel.: (01) 531 15 - 2090, 0664/282 25 00

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