• 11.01.2012, 12:31:13
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Neue Bestimmungen bei der Befristung der Führerscheine

WKÖ-Fachverbandsobmann der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs stellt klar, was Neuregelungen zur Führerscheinausstellung bringen

Wien (OTS/PWK013) - Rund um die Neuregelungen zur
Führerscheinausstellung gab es in den letzten Tagen wiederholt
Missverständnisse. Herbert Wiedermann, Obmann des Fachverbandes der
Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, erklärt dazu: "Mit 19.
Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft.
Damit wird die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht
umgesetzt. In diesem Zusammenhang gibt es eine wesentliche Änderung
bei der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, insbesondere der Klassen
A samt Unterklassen AM, A1, A2, B und F: nämlich eine Befristung auf
15 Jahre. Wer sich jetzt einen Scheckkartenführerschein holt, entgeht
damit nicht grundsätzlich der Befristung. Denn alle bis 19. Jänner
2013 ausgestellten Lenkberechtigungen, rosa Führerscheine ebenso wie
Scheckkartenführerscheine, bleiben bis längstens 19. Jänner 2033
gültig. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle Führerscheine
ausgetauscht werden."

Diese 15-jährige Frist hat administrativen Charakter, ähnlich wie
bei den Reisepassbestimmungen. Der ab 19. Jänner 2013 ausgegebene
EU-Scheckkartenführerschein ist spätestens alle 15 Jahre zu
verlängern bzw. neu auszustellen. Die Beantragung der Neuausstellung
erfordert jedoch keine Gesundheitsuntersuchung oder ähnliches. Dies
ist vom Verkehrsministerium Österreichs nicht vorgesehen. Die
Fristberechnung wird auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung
abgestellt, d.h. die Frist beginnt mit dem Tag der Ausstellung zu
laufen (gleiches Prinzip wie beispielsweise beim Reisepass). Die
15-jährige Frist führt zwar auch zum Ablauf der Lenkberechtigung,
danach bleibt der Betreffende aber weiterhin berechtigt,
Kraftfahrzeuge zu lenken.

Wiedermann: "Österreich setzt mit dieser Novelle die EU-Richtlinie
um. Der neue Scheckkartenführerschein ist EU-weit normiert und führt
zu einer harmonisierten Version des Führerscheins in der EU. Damit
verbunden ist die Erhöhung der Transparenz und der
Fälschungssicherheit." (PM)

Rückfragehinweis:
Fachverband der Fahrschulen
und des Allgemeinen Verkehrs
Mag. Gritta Grabner
T (+43) 0590 900-3426
E [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK

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