- 11.01.2012, 12:25:00
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Keine Verurteilung für Bärenabschuss Roznik
VIER PFOTEN kritisiert Ermittlungsverfahren
Wien (OTS) - Der Antrag seitens des Staatsanwalts die Decke, in
die Rozniks toter Körper gehüllt war, auf weitere Spuren zu
untersuchen wurde abgelehnt. Die heutigen beiden Zeugen konnten keine
Wendung im Verfahren bringen. Der Angeklagten Johann Sch. Junior
wurde wegen Zweifel an seiner Schuld freigesprochen. "Ob gegen dieses
Urteil seitens der Staatsanwaltschaft noch berufen wird, bleibt
abzuwarten. Uns stimmt es traurig, dass nicht schon früher nähere
Untersuchungen gegen den Angeklagten selbst sowie parallel gegen
andere Verdächtige gemacht worden sind und nicht wegen der
mutwilligen Tötung des Bären, also § 222 (3) Strafgesetzbuch,
ermittelt wurde.", meint Helmut Dungler von VIER PFOTEN. Ob es VIER
PFOTEN möglich sein wird, mehr über die Hintergründe zu erfahren,
hängt davon ab, ob und inwieweit uns Akteneinsicht gewährt wird. Nur
mit dieser könnten wir gegebenenfalls Lücken erkennen und Anzeige
gegen weitere mögliche Täter erstatten.
"Zumindest aber steht ein Strafrahmen von bis zu drei Jahren auf
eine Verurteilung wegen des Eingriffes in fremdes Jagdrecht und wird
dazu führen, dass sich manche Jäger und Jägerinnen überlegen, ob sie
solch ein Risiko lediglich für eine Trophäe eingehen möchten!", so
Dungler abschließend.
Rückfragehinweis:
Andrea Stanzel
Tel.: 0664-1281707
mailto:[email protected]
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