Khol ad Familien: Vorschlag von IV und AK ist verfassungswidrig
Mit Senioren-Vorschlägen rasch mehr Spielraum für Familien schaffen!
Wien (OTS) - "Der gestern von Industriellenvereinigung (IV) und
Arbeiterkammer (AK) - dem Prototyp einer unheiligen Allianz -
präsentierte Vorschlag ist verfassungswidrig und bevormundend -
weswegen ich ihn vorerst gar nicht erst kommentieren wollte. Zum
Wohle der Familien Österreichs unterbreiten wir Senioren jedoch gerne
einen verfassungskonformen, finanzierbaren und zukunftsweisenden
Vorschlag zur weiteren Abdeckung der Familienkosten - auch in Zeiten
von Sparpaketen", erklärt NR-Präs.i.R. Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol,
Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes, amtierender
Präsident des Österreichischen Seniorenrates, sechsfacher Vater und
zwölffacher Großvater.
"Der Vorschlag von IV und AK ist verfassungswidrig, weil der
Verfassungsgerichtshof festgehalten hat, die Kinderbeihilfe etc. habe
die Hälfte der Kinderkosten abzudecken. Und diese Kosten sind je nach
Kindsalter, Familiengröße und Erwerbsform der Eltern eben höchst
unterschiedlich, können daher nicht mit Einheitsbeträgen geregelt
werden. Abgelehnt!", erklärt Verfassungsrechtler Khol.
"Und der Vorschlag von IV und AK ist grob bevormundend. Wie immer,
wenn es um Sachleistungen statt Geldleistungen geht, schränkt dies
Entscheidungs- und Wahlfreiheit der Menschen ein und entspricht
höchsten einer von Aparatschiks repräsentierten ursozialistischen
Ideologie. Abgelehnt!", erklärt Khol weiter.
Der Senioren-Vorschlag
"Wir Senioren schlagen dagegen vor, dass im Zuge der anstehenden
Reformen dringend Ordnung im Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
geschaffen wird: Leistungen wie Schulbücher, Schulfreifahrten, etc.
sind endlich in die zuständigen Ressorts umzubuchen. Und wir Senioren
bieten an, zumindest (!) die Hälfte der Kosten der Anrechnung für
Kindererziehungszeiten auf die Pension sofort aus dem FLAF in das
Pensionssystem umzubuchen. Das schafft faire
Finanzierungsmöglichkeiten der Familienleistungen", bietet Khol an,
der im Gegenzug freilich dieselbe Transparenz der Finanzierungen auch
im Pensionsbereich einfordert:
"Im Gegenzug sind die Kosten für Ausgleichszulagen (= echte
Sozialhilfe) aus dem Pensionssystem auszubuchen. Ebenso müssen Kosten
für das so genannte "Übergangsgeld" (wird im Falle der Rehabilitation
vor Pension ausbezahlt) aus dem Pensionssystem in die zuständigen
Ressorts Gesundheit und Arbeitsmarkt umgebucht werden!"
Abschließend hält Khol fest:
"Bei der Erstellung des aktuellen Sparbudgets dürfen die
Regierenden ruhig großzügig sein. Sie sollten nämlich mehr einsparen,
als sie nach aktuellen Berechnungen unbedingt müssen. Nämlich so
viel, dass sie für Zukunftsinvestitionen in unsere Familien und
Kinder endlich mehr Handlungsspielraum erhalten. Wir Senioren stehen
dafür bereit!"
stv. Generalsekretärin Susanne Walpitscheker,
0650-581-78-82;
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