• 10.01.2012, 12:55:06
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AK: Runter mit den Strompreisen!

Ökostrombeiträge sinken, Großhandelspreise auf niedrigem Niveau: Stromversorger müssen Preissenkungen sofort an die KonsumentInnen weitergeben

Wien (OTS) - Eine Überprüfung der Preise der Stromversorger
verlangt die AK von der E-Control und der Bundeswettbewerbsbehörde.
"Denn Strom ist zu teuer", sagt AK Energieexpertin Dorothea Herzele.
"Die Großhandelspreise befinden sich seit fast 30 Mo-naten auf
niedrigem Niveau. Und: Seit 1. Jänner 2012 bekommen die
Energieversorger den Ökostrom billiger. Das müssen auch die
Konsumenten spüren - die Strompreise müssen rasch sinken", so
Herzele.

"Während die Energiepreise in den letzten zehn Jahren jährlich um
durchschnittlich 3,2 Prozent gestiegen sind, beträgt die Erhöhung der
Nominallöhne jährlich im Durchschnitt nur 2,4 Prozent.
Einkommensschwache Haushalte geben bereits über acht Prozent ihrer
monatlichen Haushaltsausgaben allein für die Energiekosten aus",
betont Herzele.

Durch die niedrigeren Ökostrombeiträge ab 1.1.2012 müssten die
Energiepreise durchschnittlich um drei bis vier Prozent sinken. Die
Energieallianz (Wien Energie, EVN und BEWAG) machte bereits einen
Schritt in die richtige Richtung. Sie senkte ab Jänner ihre
Energiepreise um 3,4 Prozent. "Die anderen Stromanbieter müssen
ebenfalls mit den Preisen nach unten gehen", verlangt Dorothea
Herzele. Denn das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
(ElWOG) sieht vor: Abgabensenkungen sind weiterzugeben. Bei den
gesunkenen Ökostrombeiträgen (Verrechnungspreise) handelt es sich
nach Ansicht der AK um eine Abgabensenkung, die von allen
Stromversorgern in Österreich an die KonsumentInnen weiterzugeben
ist. Bei einer Nicht-Weitergabe drohen Geldstrafen bis zu 50.000
Euro.

Die AK fordert, dass die zuständige Regulierungsbehörde E-Control
die Weitergabe der gesunkenen Ökostrombeiträge überprüft. Darüber
hinaus verlangt die AK von der E-Control und der
Bundeswettbewerbsbehörde eine Überprüfung der Preispolitik der
Stromversorger, falls sich ein Verdacht von Marktmissbrauch ergeben
sollte. Denn während die Strompreise auf Großhandelsebene in den
letzten zweieinhalb Jahren um zwölf Prozent gesunken sind, sind die
Energiepreise bei den Haushalten um sechs Prozent gestiegen. Die
jetzige Preissenkung der Energieallianz ist die erste Preissenkung
eines Stromversorgers seit Anfang 2009.

Außerdem muss die Beweislast den Energieunternehmen auferlegt
werden, wenn sie unangemessene Preise verlangen. Da muss endlich
etwas passieren. Die Beweislastumkehr bei Marktmachtmissbrauch von
Energieunternehmen muss im Kartellgesetz verankert werden. Dadurch
könnten die Regulierungsbehörden leichter gegen Marktmacht-missbrauch
vorgehen.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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