- 10.01.2012, 11:31:42
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E-Control begrüßt Weiterentwicklung bei der Transparenz der Stromversorgung
Rechtlicher Rahmen durch Stromkennzeichnungs-Verordnung - Bewusste Auswahl des Stromlieferanten kann Atomstromimport reduzieren
Wien (OTS) - "Ein klarer Nachweis für die Herkunft des Stroms,
sowie die Steigerung der Transparenz am Energiemarkt sind Ziele, die
wir grundsätzlich unterstützen.", kommentiert der Vorstand der
Energie-Control Austria Mag. (FH) Martin Graf die heute präsentierten
Ergebnisse von Greenpeace und Global 2000.
Gleichzeitig gibt er aber zu bedenken: "Wir dürfen nicht
vergessen, dass sich Österreich in einem integrierten Europäischen
Energiemarkt befindet. Die Stromversorgung wird durch
grenzüberschreitenden Austausch gewährleistet."
Die Forderung der Umweltschutzorganisationen nach einem
Atomstrom-Importverbot sieht Graf daher in einem europäischen
Kontext. "Für eine komplette, transparente und verlässliche
Stromkennzeichnung ist eine Europäische Initiative notwendig, damit
in ähnlicher Qualität wie in Österreich die Herkunft des Stroms
europaweit nachvollziehbar gestaltet wird.", ergänzt Graf.
Rechnerischer Anteil von 4% Atomstrom in Österreich
In der letzten Überprüfungsperiode 2010 waren im österreichweiten
Strommix 14,7 % Strom unbekannter Herkunft ausgewiesen und ist im
Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Prozentpunkte zurückgegangen. "Bei einer
Nuklearproduktion von 26,61% in Europa bedeutet das, dass man bei
einer rein rechnerischen Betrachtung von knapp 4% Atomstrom in
Österreich ausgehen kann.", so Graf.
Neue Stromkennzeichnungs-Verordnung ermöglicht völlige Transparenz
Im Herbst letzten Jahres wurde von der E-Control die neue
Stromkennzeichnungs-Verordnung veröffentlicht. Diese zeichnet sich
durch strenge Bestimmungen zur Ausstellung und Verwendung von
Herkunftsnachweisen aus und ermöglicht den Endkunden die
Zusammensetzung des Versorgermixes einfach nachzuvollziehen.
Die bekannten Primärenergieträger sind aufzuschlüsseln und ihr
Anteil am Versorgermix in Prozent darzustellen. Für Strommengen,
deren Herkunft nicht durch Nachweise belegt werden kann, ist eine
Ausweisung als "Strom unbekannter Herkunft" erforderlich.
Zusätzlich zu diesen Angaben muss die anteilsmäßige Verteilung der
Herkunftsländer aller für die Stromkennzeichnung verwendeten
Nachweise aufgeführt werden. "Somit haben sämtliche Verbraucher von
Energie eine umfassende Information woher der Strom kommt und wie er
produziert wird.", so Graf.
Der Markt entscheidet mit: Konsumenten können zur Atomstromreduktion
beitragen
"Durch die neue Stromkennzeichnung hat somit der Konsument die
Möglichkeit seinen Energielieferanten auch auf Basis der
Zusammensetzung des Stroms auszuwählen.", so Graf abschließend. Der
einfachste Weg, um sich über die Zusammensetzung des Stroms zu
erkundigen, ist der Tarifkalkulator der E-Control unter
www.e-control.at. Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann sich
an der Energie-Hotline der E-Control unter 0810 10 25 54 (zum Tarif
von 0,044 Euro/Minute) beraten lassen.
Rückfragehinweis:
E-Control Mag. Bettina Ometzberger Tel.: +43-1-24 7 24-202 www.e-control.at Twitter: www.twitter.com/energiecontrol Facebook: www.facebook.com/energie.control
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