• 10.01.2012, 09:34:05
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  • OTS0037 OTW0037

Sweep 2011: EU-weite Prüfung der auf Websites angebotenen Verbraucherkredite

Österreich: Sechs von zehn Seiten nicht gesetzeskonform

Wien (OTS/BMASK) - Untersucht wurde vor allem, ob die
Informationsbestimmungen, die von der Verbraucherkreditrichtlinie,
der E-Commerce Richtlinie und der Richtlinie zur Bekämpfung von
unlauteren Geschäftspraktiken vorgegeben sind, eingehalten werden.
Dabei wurden zehn Websites, davon sechs von Kreditinstituten, eine
eines Warenkreditgebers und drei von Kreditvermittlungen, überprüft.
"Diese EU weite Aktion, die zusätzlich zu der sonstigen nationalen
Marktüberwachung stattfindet, soll sämtlichen UnternehmerInnen klar
machen, dass auch bei Internetauftritten die
Konsumentenschutzbestimmungen einzuhalten sind und in Abstimmung mit
allen EU Mitgliedstaaten entsprechende Kontrollen durchgeführt
werden", betont Konsumentenschutzminister Hundstorfer.

Von den sechs Banken (eine davon aus Deutschland - ohne Verstoß)
gab es bei dreien Verstöße gegen die oben angeführten Richtlinien.
Diese beziehen sich überwiegend auf die mangelnde Information bei den
Kreditrechnern (keine Information, ob fester oder variabler Zinssatz,
keine Information über Gesamtkosten, Einzelheiten der Kosten, den
Gesamtkreditbetrag und den effektiver Jahreszins). Die Kreditrechner
auf den Websites sind als Werbung zu betrachten und müssen daher alle
Bestimmungen der Verbraucherkreditrichtlinie bezüglich Werbung
einhalten. Die individuellen Eingaben führen aber oft nur zur Angabe
der Ratenhöhe oder der Laufzeit ohne - unter Einbeziehung aller
Kosten - einen effektiven Jahreszins auszuweisen.
Außerdem gab es Unklarheiten über die Notwendigkeit des Abschlusses
von Kreditversicherungen.

Schlechter war jedenfalls das Ergebnis der Prüfung der Websites
der Kreditvermittlungen: alle drei Kreditvermittlungen wiesen
Verstöße auf, insbesondere die Nichtangabe des effektiven
Jahreszinses. Darüber hinaus wurde bei 2 der 3 Kreditvermittlungen
eine Kreditvergabe ohne KSV-Auskunft in Aussicht gestellt, was
zumindest zu dem Verdacht auf mangelnde Bonitätsprüfung führt und
gerade Menschen mit schlechter Bonität in die Verschuldung treiben
kann. Die Website des Warenkreditgebers erfüllte alle überprüften
Bestimmungen.

Ohne Repräsentativität zu beanspruchen war das österreichische
Ergebnis insgesamt doch geringfügig besser als der EU- Durchschnitt:
während die Verstöße in der gesamten EU bei 70 Prozent lagen,
verstießen nur 60 Prozent der in Österreich untersuchten Unternehmen
gegen die Vorschriften. Bei dieser als "Sweep" (engl.fegen, kehren)
bezeichneten Initiative surfen Konsumentenschutzeinrichtungen der
teilnehmenden Staaten (EU-Mitgleidstaaten, sowie Norwegen und Island)
im Internet und überprüfen in bestimmten Branchen Webseiten auf die
Einhaltung konsumentenschutzrechtlicher Standards.

In Österreich wurde diese Untersuchung vom Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz durchgeführt. Gegen jene
Unternehmen, deren Websites Verstöße aufweisen, werden
Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen.

Weiter Informationen zu den EU-weiten Ergebnissen unter:
http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweeps_en.htm

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at

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