• 10.01.2012, 09:03:00
  • /
  • OTS0021 OTW0021

1992 - 2012: Recht auf kassenfinanzierte Psychotherapie - K)ein Grund zum Feiern?

Nach 20 Jahren noch immer kein Kassenvertrag für Psychotherapie!

Wien (OTS) - 1992 wurde mit der 50. Novelle des ASVG (Allgemeines
Sozialversicherungsgesetz) die psychotherapeutische Behandlung in den
Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherung aufgenommen und der
ärztlichen Tätigkeit gleichgestellt, doch umgesetzt ist das Recht auf
kassenrefundierte Psychotherapie von den Krankenkassen erst
teilweise.

Präventivmaßnahmen und die zusätzlich hochwirksame
psychotherapeutische Diagnose, Behandlung und Nachsorge werden für
psychisch Kranke nicht oder nicht ausreichend finanziert.
"Wie lange noch sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen vom
Gesundheitssystem benachteiligt werden?", konstatiert die Vorsitzende
des Wiener Landesverbandes für Psychotherapie, Leonore Lerch.

Jede/r Vierte in Österreich ist mindestens einmal im Leben von
einer psychischen Erkrankung betroffen. Das Angebot an Psychotherapie
auf Krankenschein ist kontingentiert und regional sehr uneinheitlich.

Der Zuschuss zur Psychotherapie in Höhe von Euro 21,80 wurde von
den Krankenkassen seit 1992 weder wertangepasst noch erhöht!
Damit verursachen die Kassen eine für PatientInnen unüberschaubare
Versorgungslandschaft und verunmöglichen die Behandlung für viele
psychisch Kranke.

Mindestens 170.000 Versicherte (ca. 2,1 Prozent) bekommen in
Österreich nicht die Hilfeleistung, die sie benötigen würden. Der
Versorgungsgrad bzgl. Psychotherapie liegt derzeit bei ca. 0,8
Prozent der Bevölkerung d.h. nur etwa ein Drittel der Menschen in
Österreich, die eine Psychotherapie brauchen, bekommen sie auch. Bei
unseren deutschsprachigen Nachbarländern erhalten immerhin rund 2,5
Prozent der Bevölkerung eine vollfinanzierte Psychotherapie.
Hier sparen die Österreichischen Krankenkassen jedoch am falschen
Ort.

Denn in weiterer Folge, so Lerch, muss die Politik bzw. müssen wir
SteuerzahlerInnen ein Vielfaches dieser eingesparten Gelder
aufbringen, um die Folgekosten nicht behandelter psychischer
Erkrankungen zu finanzieren (Invaliditätspensionen, Krankenstände,
Klinikaufenthalte, Arbeitslosenversicherung, AMS-Schulungen etc.). Zu
den besonderen Risikogruppen zählen Arbeitslose, Armutsgefährdete,
Frauen, MigrantInnen, alte Menschen, Jugendliche ohne
Zukunftsperspektiven etc.

Die Nicht-Behandlung von psychischen Erkrankungen verursacht laut
WIFO volkswirtschaftliche Kosten von geschätzten 2,8 Milliarden Euro.
Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2009 in Österreich 250 Millionen
Euro für Psychopharmaka und lediglich 46,8 Millionen Euro für
Psychotherapie ausgegeben.

20 Jahre sind genug!

Der Wiener Landesverband für Psychotherapie fordert für 2012 die
Umsetzung des ASVG: Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung und
gesamtheitliche Rahmenverträge mit dem Berufsverband.
Psychotherapie muss für alle Menschen zur Verfügung stehen, die sie
benötigen!

Rückfragehinweis:

Wiener Landesverband für Psychotherapie (WLP)
   Leonore Lerch
   Vorsitzende des WLP
   Tel.: 01/912 28 65
   mailto:[email protected]
   www.psychotherapie.at/wlp

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PLW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel