OTS0036   5. Jan. 2012, 09:54

Der österreichische Energiemarkt - Rückblick und Ausblick

Das letzte Jahr war von vielen wegweisenden Veränderungen geprägt, viele neue Aufgaben und Herausforderungen stehen auch im Jahr 2012 bevor.


Das Jahr 2011 war ein sehr ereignisreiches für den
österreichischen, aber auch den europäischen Energiemarkt. Mit
Inkrafttreten des Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des E-Control Gesetzes
mit 3. März 2011 wurde ein neuer Abschnitt am österreichischen
Energiemarkt eingeleitet. Doch auch unvorhergesehene Ereignisse haben
den Energiemarkt im letzten Jahr geprägt. Die
Atomkraftwerks-Katastrophe in Japan hat zu einer Neubewertung der
Nukleartechnologie geführt und - verstärkt durch den Ausstieg
Deutschlands aus der Atomenergie - vehement die Frage aufgeworfen,
wie die Energieversorgung in Zukunft funktionieren wird. "Diese
Diskussionen werden sich auch im Jahr 2012 fortsetzen und das
Geschehen am österreichischen und europäischen Energiemarkt
beeinflussen.", so die beiden Vorstände der E-Control
DI Walter Boltz und Mag. (FH) Martin Graf.

2011: Neustart für Regulierungsbehörde mit erweiterten Kompetenzen

Zehn Jahre nach ihrer Gründung wurde die E-Control GmbH mit 3.
März 2011 in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und ihre
Organe bei der Wahrnehmung regulatorischer Aufgaben völlig
weisungsfrei gestellt. Die Neuorganisation der E-Control mit Walter
Boltz und Martin Graf an der Spitze konnte am 31. März abgeschlossen
und die erweiterten Aufgaben und Kompetenzen der Regulierungsbehörde
in Angriff genommen werden. "Die E-Control blickt auf ein
arbeitsreiches Jahr zurück. So sind neue Kostenverfahren geführt und
die Netzentgelte für 2012 festgesetzt worden. Intensiv gearbeitet
wurde vor allem auch an zwei neuen Verordnungen, zum einen über die
Mindestanforderungen an Smart Meter und zum anderen zur neuen
Stromkennzeichnung.", so die Vorstände Graf und Boltz. "Auch das
kommende Jahr wird viele Aufgaben und Herausforderungen mit sich
bringen, die wir gerne annehmen. Der Konsumentenschutz und die
Verbesserung der Transparenz, vor allem aber auch der große Bereich
der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz, sowie die Frage der
künftigen Ausgestaltung der Energieversorgung werden auf der Agenda
der E-Control ganz oben stehen."

Neue Stromkennzeichnung in Kraft

Am 14. September 2011 wurde die neue
Stromkennzeichnungs-Verordnung veröffentlicht, die sich durch strenge
Bestimmungen zur Ausstellung und Verwendung von Herkunftsnachweisen
auszeichnet. "Endkunden können nun klar nachvollziehen aus welchen
unterschiedlichen Quellen ihr Strom stammt und besitzen somit ein
zusätzliches Qualitätskriterium bei der Auswahl ihres
Energielieferanten.", fasst Martin Graf zusammen. Die Bestimmungen
zur Ausgestaltung der Stromkennzeichnung wurden mit 1. Jänner 2012
rechtlich verbindlich. "Im kommenden Jahr werden erstmals die Effekte
aus der neuen Verordnung zum Tragen kommen und eine zentrale Rolle
bei der Diskussion über die zukünftige Energieversorgung Österreichs
einnehmen.", so Graf.

Grundsteine für Smart Metering Roll-Out werden gelegt

Mit der am 25. Oktober 2011 veröffentlichten Verordnung zu den
technischen Mindestanforderungen an die neuen Messgeräte, wurde ein
erster Grundstein für die österreichweite Implementierung von Smart
Metern gelegt. In der Verordnung ist unter anderem die Messung und
Speicherung von Zählerständen festgelegt, die Speicherdauer der
erfassten Daten sowie die Häufigkeit der Ausgabe der Daten an den
Netzbetreiber definiert. "Damit haben die Netzbetreiber nunmehr
Investitionssicherheit in Bezug auf die von ihnen angekauften Geräte.
Und die technischen Mindeststandards sollen auch gewährleisten, dass
die jetzt angeschafften Geräte zukunftssicher sind.", so Walter
Boltz. Und weiter: "2012 wird ein entscheidendes Jahr für den
Roll-Out von Smart Metering sein. Aktuell ist die Verordnung des
Wirtschaftsministeriums für den Fahrplan zur Implementierung in
Begutachtung. Die E-Control arbeitet bereits an ihrer zweiten
Verordnung. In dieser soll unter anderem festgelegt werden, welches
Datenformat zum Austausch der Verbrauchsdaten zwischen Netzbetreiber
und Lieferant in Zukunft zur Anwendung kommt, und wie
Kundeninformationen, die mit Smart Meter erhoben werden können,
aufbereitet sein müssen, um zur Steigerung der Energieeffizienz in
Österreich beitragen zu können. Die Verordnung soll noch im ersten
Quartal 2012 in Begutachtung geschickt werden."

Energieeffizienz im Fokus

Das Jahr 2012 wird vor allem auch richtungsweisend für das Thema
Energieeffizienz sein, untermauert Martin Graf. "Die Europäische
Kommission will eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz auf den Weg
bringen und in Österreich ist ein bundesweites Energieeffizienzgesetz
geplant. Ein entscheidender Faktor wird dabei sein, welche Rolle die
Energieversorger in Zukunft bei der Steigerung der Energieeffizienz
haben werden und welche Maßnahmen ergriffen, umgesetzt und auch
überwacht werden."

Umsetzung des neuen Gasmarktmodells

Mit 20. Oktober 2011 wurde das neue Gaswirtschaftsgesetz
beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die Fernleitungsnetzentgelte
nicht mehr auf Basis von Vertragspfaden, sondern auf Basis eines
Entry-Exit-Systems ausgestaltet werden sollen. Die dadurch
vorgesehenen Änderungen bedeuten für den österreichischen Gasmarkt
eine durchgehende Umgestaltung der bisherigen Prozesse und die
Etablierung eines virtuellen Handelspunktes in Österreich. Damit wird
eine höhere Liquidität und folglich mehr Wettbewerb geschaffen. Das
neue Marktmodell ist bis 1. Jänner 2013 umzusetzen. "Dazu startete
die Regulierungsbehörde bereits einen umfassenden Diskussionsprozess
mit allen Marktteilnehmern, um das neue Regelwerk bis zum Frühjahr
2012 zu erstellen und den Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, die
neuen Regelungen rechtzeitig umzusetzen.", so die Vorstände Boltz und
Graf.

Mehr Transparenz im Energiegroßhandel

Wesentliche Verbesserungen wird es auch hinsichtlich der
Transparenz geben. Am 28. Dezember 2011 ist die EU-Verordnung über
"Integrität und Transparenz des Energiemarkts" (REMIT) in Kraft
getreten. Diese soll gewährleisten, dass die auf den
Energiegroßhandelsmärkten gebildeten Preise auf ein faires und auf
den Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und
Nachfrage zustande kommen. Vor allem sollen aus Marktmissbräuchen
keine unrechtmäßigen Gewinne gezogen werden. "Aufgrund der
Verflochtenheit der Märkte ist eine grenzüberschreitende
Marktüberwachung notwendig, weshalb sowohl der Europäischen
Energieregulierungsagentur ACER als auch den nationalen
Regulierungsbehörden eine zentrale Rolle übertragen wird.", erläutert
Walter Boltz. Und weiter: "Personen, die über Insider-Informationen
in Bezug auf den Energiegroßhandelsmarkt verfügen, ist es seit 28.
Dezember 2011 untersagt, diese zu nutzen. Die Verordnung schreibt
zudem vor, dass bestimmte Insider Informationen - etwa über die
Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung,
zum Verbrauch oder zur Übertragung von Strom und Erdgas - zu
veröffentlichen sind."

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OTS0036 2012-01-05 09:54 050954 Jän 12 ECT0001 0947



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