• 03.01.2012, 12:56:21
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Ökostrom-Tarifverordnung 2012 sichert Kontinuität bei Windkraft-Ausbau

Wien (OTS) - Die Ökostrom-Tarifverordnung mit der die Vergütung
von Strom aus Ökostromanlagen festgelegt wird ist erstmals bereits
mit Beginn des Jahres bekannt. Nachdem mit dem Beschluss des
Ökostromgesetzes 2012 im Juli diesen Jahres die Weichen Richtung
Ausbau der Windkraft gestellt wurden, komplettiert die nun erlassene
Ökostromverordnung 2012 die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau
der Ökoenergien.

Sehr erfreut zeigt sich Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG
Windkraft, über die neue Ökostromverordnung 2012 mit der die
Einspeisetarife für Ökostromanlagen bestimmt werden: "Die
Ökostromverordnung komplettiert erst die im Ökostromgesetz
grundgelegten Rahmenbedingungen für die Windkraft. Wir freuen uns
sehr, dass es den Ministern Reinhold Mitterlehner, Nikolaus
Berlakovich und Rudolf Hundstorfer gelungen ist, diese entscheidende
Verordnung heuer rechtzeitig zu erlassen. Das ist ein wichtiges
positives Signal für die Branche." Die Verordnung für das Jahr 2012
ist bereits mit 30. Dezember 2011 in Kraft gesetzt worden. Dies wird
als besonders positives Signal gewertet, da in früheren Jahren diese
Verordnung oft erst mehrere Monate nach Beginn des Jahres vorlag. Die
Höhe des Einspeisetarifs für Windkraft sei mit 9,5 Cent pro
Kilowattstunde zumindest für Projekte an sehr guten Standorten
angemessen.

Mit dem Parlamentsbeschluss des Ökostromgesetzes 2012 im vergangenen
Juli wurde der Ausbau der Windenergie erfolgreich vorangetrieben.
Durch die Bereitstellung eines Sondertopfes von 80 Mio. Euro war es
möglich, die in der Warteschlange hängenden, bereits bewilligten
Projekte abzuarbeiten: Anlagen mit einer Leistung von mehr als 550 MW
erhielten so Verträge und werden in den kommenden Jahren errichtet.
Mit dem Ökostromgesetz 2012 wurde ein verbindlicher Rechtsrahmen bis
2020 geschaffen. Die Windbranche hofft nun auf einen raschen
Abschluss des Bewilligungsverfahrens bei der EU Kommission, damit in
den nächsten Monaten die Bestimmungen des Ökostromgesetztes 2012 in
Kraft treten können.

Rückfragehinweis:
Ing. Lukas Pawek
Tel: 02742/21955-15
l.pawek@igwindkraft.at

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