• 03.01.2012, 09:22:10
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Artgerecht gehaltene Hunde beißen nicht!

Der Verein PFOTENHILFE drängt auf einen fairen, artgerechten Umgang mit Hunden.

Wien (OTS) - Immer wieder kommt es vor, dass scheinbar "böse"
Hunde Menschen beißen. "Es ist auch keine Überraschung, dass Hunde,
die ihr ganzes Leben an der Kette verbringen oder auf andere Weise
schlecht gehalten werden, ihre Aggressionen bei Gelegenheit an
Menschen auslassen und diese beißen können." meint Andrea Swift,
Geschäftsführerin des Verein PFOTENHILFE. Kettenhaltung bei Hunden
ist laut Österreichischem Tierschutzgesetz seit Jahren verboten. Ein
Hund braucht nicht nur lebenswichtige Dinge wie Nahrung, Wasser und
Bewegung, sondern auch viel sozialen Kontakt und Beschäftigung.
Verhaltensstörungen sind bei weggesperrten oder vernachlässigten
Hunden daher vorprogrammiert.

Wüssten alle Hundehalter über die Bedürfnisse ihrer Vierbeiner
sowie die gesetzlichen Mindestanforderungen, nämlich Sozialkontakt,
ausreichend Bewegung und Verbot der Kettenhaltung Bescheid, könnte
die Situation vieler Hunde erheblich verbessert werden. Wird Hunden
ein artgemäßes Leben geboten und ein freundlicher und fairer Umgang
gepflegt, so werden diese ausgeglichen und berechenbar agieren. Dies
schützt nicht nur die Hunde selbst sondern auch unbeteiligte Personen
und kann Beißvorfälle effizienter verhindern als jede Rasseliste.",
weiß Andrea Swift.

Wenn der Hund als Konsequenz "sicher verwahrt" wird, wie oft von
der Polizei angeordnet, heißt das bloß, dass er zum wiederholten Male
von der Außenwelt weggesperrt wird. Da laut Tierschutzgesetz alles
unternommen werden muss, um den Hund zu resozialisieren, bevor er
eingeschläfert werden darf, ist eine Euthanasie ausgeschlossen. Auch
als Hundebesitzer würde man dadurch nichts dazulernen, was dazu
führt, dass diese sich womöglich einen neuen Hund zulegen, der genau
dieselben Verhaltensmuster wie Krankheit, Angst und Aggression
entwickeln würde. Daher ist die einzig sinnvolle Lösung, den Hund
bedürfnisgerecht zu halten und sich durch eine fachkundige Person
über die Bedürfnisse von Hunden aufzuklären zu lassen. Nur so kann
einem das nötige Wissen über seinen Hund vermittelt werden und man
kann lernen, mit seinem Hund verantwortungsvoll umzugehen.

Ändern gewisse Tierhalter ihre falschen Erziehungsmethoden nicht,
muss ein Tierhalteverbot verhängt werden. Dies ist aber nach der
aktuellen Gesetzeslage erst dann möglich, wenn gegen den Tierhalter
zwei rechtskräftige Verurteilungen gegen das Tierschutzgesetz
vorliegen oder er wegen Tierquälerei nach Strafrecht verurteilt
wurde. Wird ein Hund in unakzeptablen Zuständen gehalten, bekommt er
also zum Beispiel zu wenig Auslauf, Zuwendung oder Beschäftigung, so
hat das meist überhaupt keine Konsequenzen. Kommt es zu Verfahren,
dauern diese meist mehrere Monate bis Jahre. Auch bei
tierschutzrelevanten Ausbildungsmethoden, bei denen mit Strafreizen
gearbeitet wird, um den Hund mit Gewalt dazu zu zwingen, bestimmte
Dinge zu tun, wird das Tierschutzgesetz nur selten befolgt.
Ausbaden müssen dies sowohl die Hunde, die dadurch aggressiv werden,
als auch Passanten und Familienmitglieder, die dann verletzt werden.
"Es ist unglaublich wichtig, dass Anzeigen konsequenter nachgegangen
wird und Amtstierärzte sowie Tierschutzombudsstellen effizientere
Möglichkeiten erhalten, um für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes
sorgen zu können." meint Andrea Swift.

Rückfragehinweis:
Andrea Swift, Geschäftsführerin Verein PFOTENHILFE
Tel.: 0664/506 24 01

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