• 02.01.2012, 12:37:12
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BM Schmied: weiterer Schritt in Verbesserung der sozialen Lage selbstständig erwerbstätiger KünstlerInnen

BM Schmied setzt Erhöhung des jährlichen Beitragszuschuss im Rahmen der Künstlersozialversicherung durch, ab 1.1.2012 beträgt dieser Euro 1.560,-

Wien (OTS) - Mit 1. Jänner dieses Jahres tritt die neue Verordnung
zur Erhöhung des jährlichen Beitragszuschusses im Rahmen des
Künstler-Sozialversicherungsgesetz (K-SVFG) in Kraft, der Zuschuss
beträgt nun Euro 1.560. Basierend auf den Ergebnissen der von
Kulturministerin Dr. Claudia Schmied 2008 in Auftrag gegebenen
Studie, erfolgt damit ein weiterer Schritt zur Verbesserung der
sozialen Lage selbstständig erwerbstätiger KünstlerInnen. Seit
Amtsantritt von Kulturministerin Dr. Claudia Schmied wurden die
Beiträge zur Pensionsversicherung in mehreren Schritten von
ursprünglichen Euro 1.026 auf nun Euro 1.560 angehoben und auf die
Kranken- und Unfallversicherung ausgeweitet. Insgesamt entspricht
dies einer Erhöhung von 52% seit ihrem Amtsantritt.

"Die Erhöhung des Beitragszuschuss ist ein wichtiger Schritt zur
weiteren Entlastung von Künstlerinnen und Künstler, deren Einkünfte
aus selbstständiger Erwerbstätigkeit oftmals unregelmäßig und gering
sind. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es von
zentraler Bedeutung, Maßnahmen zu setzen, die Künstlerinnen und
Künstler unterstützen und den Zugang zu künstlerischen Berufen
erleichtern", so Kulturministerin Dr. Claudia Schmied.

2001 wurde zur Entlastung sozial schwacher KünstlerInnen der
Künstler-Sozialversicherungsfonds geschaffen. Er leistet für
selbständig erwerbstätige KünstlerInnen Zuschüsse zu den Beiträgen in
die Pensionsversicherung nach dem gewerblichen
Sozialversicherungsgesetz. 2008 wurden die Zuschüsse auf die
gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung ausgeweitet. Dieser Fonds
ist eine zentrale Säule zur sozialen Absicherung der Künstlerinnen
und Künstler in Österreich. Seit seiner Gründung hat der Fonds rund
50 Millionen Euro an Zuschüssen geleistet.

Diese Maßnahme ist mit dem Künstlersozialversicherungsfonds
akkordiert und im Rahmen seines eigenen Budgets wirtschaftlich
leistbar.

Details zur Verordnung sind unter
http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/20120102.xml abrufbar.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
   Mag. (FH) Julia Flunger-Schulz
   Pressesprecherin
   Tel.: +43 1 53120 5030
   mailto:[email protected]
   http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/index.xml

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