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OTS0083   30. Dez. 2011, 11:51

ASFINAG: Autofahrer bilden schon jetzt die Rettungsgasse - BILD

Die wichtigsten Verhaltensregeln im Überblick.


ASFINAG: Autofahrer bilden schon jetzt die Rettungsgasse vergrößern

BILD zu OTS - Rettungsgassen auf den Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen sind zwar erst ab dem 1.1.2012 verpflichtend - die österreichischen Autofahrer/innen bilden aber schon jetzt die Rettungsgasse. So geschehen zum Beispiel am gestrigen 29. Dezember auf der S6 vor dem Grasbergtunnel.

Rettungsgassen auf den Österreichischen Autobahnen
und Schnellstraßen bzw. Autostraßen sind zwar erst ab dem 1.1.2012
verpflichtend - die österreichischen Autofahrer/innen bilden aber
schon jetzt die Rettungsgasse. "Das zeigt, dass unsere
Informationsoffensive wirkt", sagen die beiden ASFINAG-Vorstände DI
Alois Schedl und Dr. Klaus Schierhackl. So geschehen zum Beispiel am
gestrigen 29. Dezember auf der S6 vor dem Grasbergtunnel (siehe
Foto). "Im Tunnel gab es eine Panne. Wie selbstverständlich haben die
nachfolgenden Fahrzeuglenker sofort eine Rettungsgasse gebildet",
erzählt Schedl. Schierhackl weist gleich auf ein wichtiges Detail
hin: "Die Rettungsgasse muss auch dann gebildet werden, wenn eine
Überlastung oder eine Panne der Grund für die Staubildung ist. Denn
auch dann müssen Einsatzfahrzeuge den Stau möglichst ungehindert
passieren können. Die Fahrzeuglenker auf der S6 haben also genau
richtig gehandelt."

Als erfreulich werten die ASFINAG-Vorstände auch das Ergebnis der
am Donnerstag veröffentlichten Ökonsult-Umfrage. "Wenn bereits drei
von vier Österreicher/innen über die Rettungsgasse Bescheid wissen,
ist das ein guter Erfolg unserer Aufklärungsarbeit, die wir natürlich
auch in den kommenden Wochen noch konsequent fortsetzen werden." Die
ASFINAG weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die drei
wichtigsten Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse hin:

- Bilden Sie die Rettungsgasse bereits bei Staubildung bzw.
stockendem Verkehr!

Die Rettungsgasse muss bereits bei Staubildung bzw. stockendem
Verkehr gebildet werden - also noch VOR dem endgültigen Stillstand
des Verkehrs und auch dann, wenn noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht
ist. Wichtig: Die Rettungsgasse muss auch dann bestehen bleiben, wenn
bereits Einsatzfahrzeuge durchgefahren sind. Sie darf erst aufgelöst
werden, wenn der Verkehr wieder fließt.

- Die Rettungsgasse gilt auf Autobahnen, Schnellstraßen und
Autostraßen

Die Rettungsgasse muss bei Staubildung bzw. stockendem Verkehr auf
Autobahnen, Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher
Mitteltrennung gebildet werden. Auf allen anderen Straßen bzw. auch
den Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen ohne bauliche
Mitteltrennung wird keine Rettungsgasse gebildet. Hier gilt wie
bisher: Machen Sie den Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr, Rettung und
Polizei so gut und schnell wie möglich Platz!

- Ein einfaches Prinzip: So funktioniert die Rettungsgasse

Bei Staubildung oder stockendem Verkehr fahren alle Fahrzeuge auf
der äußersten linken Spur so weit wie möglich an den linken
Fahrbahnrand und ordnen sich parallel zum Straßenverlauf ein. Alle
anderen Fahrzeuge fahren so weit wie möglich nach rechts und ordnen
sich am rechten Fahrbahnrand parallel zum Straßenverlauf ein. Dabei
soll auch der Pannenstreifen befahren werden! Dadurch entsteht in der
Mitte eine freie Fahrgasse - die Rettungsgasse!

"Helfen Sie den Helfern! Bilden Sie die Rettungsgasse! Wenn Sie noch
Informationen brauchen oder Fragen haben, stehen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der ASFINAG Ihnen rund um die Uhr unter der
Telefonnummer 0800 400 12 400 zur Verfügung", so DI Schedl und Dr.
Schierhackl.

Mehr Informationen: www.rettungsgasse.com oder 0800 400 12 400

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0083 2011-12-30 11:51 301151 Dez 11 ASF0002 0472



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Tel.: +43 (0)/50108 10 835
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