• 30.12.2011, 11:24:42
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ÖAMTC: Ab 1. Jänner solidarisch Rettungsgasse bilden

Club-Jurist beantwortet häufigste Fragen rund um die Einführung

Wien (OTS) - "Wie verhalte ich mich bei Fahrbahnengen?", "Ich bin
Motorradfahrer, gelten für mich andere Regeln?", "Auf dieser Strecke
ist oft ein Stau - gilt die neue Regelung immer?" - diese und
ähnliche Fragen werden den ÖAMTC-Juristen derzeit zur Rettungsgasse
gestellt. "Über die grundsätzliche Verpflichtung zur Rettungsgasse
wissen die meisten Bescheid. Es ist ganz klar, dass es noch viele
Unsicherheiten bei den Details gibt. Und es braucht einfach eine
gewisse Zeit, bis sich neue Regelungen eingespielt haben", sagt
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Das Wichtigste ist, dass ab 1. Jänner
alle solidarisch handeln und gemeinsam für die Rettungskräfte Platz
machen."

Antworten des ÖAMTC-Juristen auf häufige Fragen:

* "Wie verhalte ich mich bei Fahrbahnengen, Baustellen oder in
Tunnels ohne ausreichende Breite?" - "In manchen Fällen ist ein
Bilden der Rettungsgasse aufgrund des fehlenden Platzes nicht
möglich. Versuchen Sie so gut es geht, Platz für die Einsatzfahrzeuge
zu schaffen. Dabei ist es auch erlaubt, zum Beispiel auf Sperrflächen
auszuweichen", erklärt Hoffer.

* "Ich bin Motorradfahrer. Darf ich am Stau vorbeifahren?" - "Das
Vorbeifahren an einem Stau auf Autobahnen ist sowohl auf dem
Pannenstreifen als auch in der Rettungsgasse verboten", klärt der
ÖAMTC-Jurist auf. "Die Benützung der Rettungsgasse ist nur
Rettungskräften und Fahrzeugen des Pannen- und Straßendienstes
erlaubt."

* "Muss die Rettungsgasse auch im Ortsgebiet gebildet werden?" -
"Die Rettungsgasse gilt auf Autobahnen und Autostraßen. Das kann also
auch ein Ortsgebiet betreffen", erklärt Hoffer.

* "Ich fahre regelmäßig auf einer 'Stau-Strecke'. Gilt die neue
Regelung immer?" - "Staubildung heißt Pflicht zur Bildung einer
Rettungsgasse. Man kann ja nie wissen, warum der Stau entstanden
ist", sagt der ÖAMTC-Jurist.

Österreich folgt mit der gesetzlichen Einführung der Rettungsgasse
dem Beispiel anderer europäischer Länder - in Deutschland und
Tschechien ist die Rettungsgasse gesetzliche Vorschrift, in Slowenien
und der Schweiz empfohlen bzw. gelebte Praxis. Der ÖAMTC hat auch
seine Partnerclubs in den Nachbarländern kontaktiert, damit möglichst
breit über die Einführung der Rettungsgasse in Österreich informiert
wird.

Bei Missachtung der Vorschrift sieht das Gesetz einen relativ
hohen Strafrahmen vor. Das Nichtbilden der Rettungsgasse wird mit bis
zu 726 Euro geahndet, das Behindern von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen
des Straßendienstes oder der Pannenhilfe mit bis zu 2.180 Euro. Der
ÖAMTC appelliert an die Exekutive, in der Einführungsphase mit
Augenmaß zu sanktionieren und weiterhin verstärkt auf Aufklärung zu
setzen.

Weitere Informationen findet man auch auf der Homepage des Clubs
unter www.oeamtc.at sowie auf www.rettungsgasse.com .

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Kesche
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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