- 30.12.2011, 09:20:09
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ARBÖ: Wer für Silvesterraketen-Schäden am Fahrzeug haftet
Fahrzeug besser geschützt parken
Wien (OTS) - Böses Erwachen könnte es für den einen oder anderen
Fahrzeugbesitzer nach der Silvesternacht geben, wenn im Lichte des
Neuen Jahres Schäden sichtbar werden, die von Silvesterraketen oder
betrunkenen Vandalen verursacht wurden. Wer dafür haftet, darüber
informiert der ARBÖ. Damit es nicht soweit kommt, Fahrzeug besser im
Parkhaus oder in einer ruhigeren Seitenstraße abstellen.
Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen
verursacht hat. Da man in der Silvesternacht aber sicherlich Besseres
zu tun hat, als permanent sein Fahrzeug im Auge zu behalten, um die
Übeltäter sofort dingfest zu machen, kann der Schädiger oft nicht
ausfindig gemacht werden. "In diesen Fällen bekommt man den Schaden
durch Silvesterraketen nur ersetzt, wenn man eine Teil- oder
Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat", informiert Mag. Gerald
Kumnig, Leiter des ARBÖ-Rechtsreferates. Vandalismusschäden, wie
beispielsweise von Betrunkenen abgebrochene Seitenspiegel, deckt nur
eine Vollkaskoversicherung.
"Weiß man jedoch, wer den Schaden verursacht hat, wird der Schädiger
bei vorsätzlicher Handlung voll haftbar, bei fahrlässig verursachten
Schaden springt eventuell dessen Privathaftpflichtversicherung ein",
so Kumnig vom ARBÖ.
Ein ruhigeres Plätzchen für das Fahrzeug
Damit es nicht soweit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhigeres
Plätzchen gewählt werden. Beispielsweise in einer Garage, einem
Parkhaus oder in einer ruhigeren Seitenstraße, so der ARBÖ. Wer dazu
keine Möglichkeit hat, sollte Parkplätze in der Nähe von Balkons
meiden, da diese leider oft als "Raketenstartbasen" genützt werden.
Dicht bewohnte Großstadtviertel, die unmittelbare Nähe von
Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht
als optimaler Fahrzeugabstellplatz zu empfehlen.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 891 21-244
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at
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