OTS0115 / 29.12.2011 / 15:41
/ Channel: Politik
/ Aussender: Bundesministerium für Inneres
Stichworte:
Gebühr / Innenministerium / Innenpolitik
Wien (OTS) - Die vom Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Dr. Herbert Anderl, kurzfristig angeordnete Prüfung der Eingabegebühr bei Protestschreiben hat folgendes Ergebnis gebracht:
Da die einschlägige Norm mehrere Interpretationen zulässt, hat der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit entschieden, dass hinkünftig keine Gebühren in vergleichbaren Fällen eingehoben werden.
Soweit im konkreten Fall der Vorschreibung nachgekommen wurde, werden diese Beträge zurückerstattet.
Rückfragehinweis:
~ Bundesministerium für Inneres Harald Noschiel, Pressesprecher des Ministeriums Tel.: +43-(0)664-255 20 18 harald.noschiel@bmi.gv.at Bundesministerium für Inneres Kompetenzcenter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit - Pressestelle +43-(0)1-53 126-2488 pressestelle@bmi.gv.at www.bmi.gv.at ~
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OTS0115 2011-12-29/15:41
291541 Dez 11
NIN0003 0092


