• 29.12.2011, 11:39:41
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  • OTS0075 OTW0075

e-Medikation: Pilotbetrieb endet mit 31. Dezember 2011

Ergebnisse der Evaluierung für April erwartet

Wien (OTS) - Der Pilotbetrieb e-Medikation, der seit April 2011
in einigen Bezirken in Tirol, Oberösterreich und Wien stattfand,
endet wie geplant mit Ende Dezember. Konkret ging es in dieser
Testphase um die Vernetzung und elektronische Kommunikation zwischen
Ärzten, Apothekern und Krankenanstalten über die Medikation eines
Patienten. Nicht nur vom Arzt verordnete, sondern auch in der
Apotheke rezeptfrei erworbene Arzneimittel wurden dabei
berücksichtigt.
Großen Nutzen brachte dabei die Medikationsübersicht. Ärzte
erhalten damit einen besseren Überblick über Medikamente, die ein
Patient bereits einnimmt, und können diese Erkenntnisse gleich bei
der Verordnung weiterer Arzneimittel berücksichtigen. Patienten
wiederum können sich anhand eines Ausdrucks dieser Liste besser
orientieren, wann und wie sie ein Medikament einnehmen sollen.
Durchaus zufrieden zeigt sich der Vorsitzende des Verbandsvorstandes
im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Dr.
Hans Jörg Schelling mit einer ersten Bilanz: "Trotz des zeitweilig
heftigen Gegenwindes und eines durch die Österreichische Ärztekammer
ausgerufenen Projektstopps über den Sommer haben in den drei
Pilotregionen knapp 8.000 Patientinnen und Patienten ihre Zustimmung
zur Teilnahme abgegeben. Von den rund 100 teilnehmenden ÄrztInnen,
den 57 teilnehmenden Apotheken und den 5 Krankenanstalten wurden
insgesamt rund 37.000 elektronische Prüfungen auf Wechselwirkungen
durchgeführt."
Die im Pilotbetrieb gesammelten Erfahrungen werden nun von der
Medizinischen Universität Wien wissenschaftlich evaluiert und die
Daten in anonymisierter Form statistisch ausgewertet. Der
Evaluierungsbericht wird voraussichtlich im April 2012 zur Verfügung
stehen und die Grundlage für einen flächendeckenden österreichweiten
Einsatz der e-Medikation bilden.
Ohne den Auswertungen der wissenschaftlichen Evaluierung vorgreifen
zu wollen, konnten bereits einige wichtige Erkenntnisse gewonnen
werden. So hängt die Akzeptanz bei ÄrztInnen, ApothekerInnen und
PatientInnen davon ab, dass gesetzliche Rahmenbedingungen
praxistaugliche Lösungen erlauben. "Für einen österreichweiten
Rollout brauchen wir unbedingt das ELGA-Gesetz" ist Schelling
überzeugt. "Denn nur, wenn alle Gesundheitsdienstleister mitmachen,
können wir gefährliche Lücken verhindern und das volle Potential von
e-Medikation nutzen. Im Pilotbetrieb haben wir festgestellt, dass
eine Opt-In Variante für alle Beteiligten nicht praktikabel ist".
Auch für Apotheken wird eine integrierte Software-Lösung notwendig
sein, um e-Medikation effizient in die bestehenden Abläufe einbinden
zu können. Um Lücken in der Medikation vermeiden zu können, sind
Krankenanstalten lesend und schreibend in das System einzubinden.
Für teilnehmende PatientInnen bedeutet das Ende des Pilotbetriebes,
dass das Service e-Medikation ab 1.1.2012 nicht mehr in Anspruch
genommen werden kann. Eine Abmeldung von e-Medikation ist nicht
notwendig - die Teilnahme endet automatisch mit 31. Dezember 2011.
Die gesammelten Daten werden nur in anonymisierter Form für
statistische Auswertungen verwendet und können nicht mehr auf eine
bestimmte Person zurückgeführt werden. Nach Abschluss der
Auswertungen, spätestens am 30.06.2012, werden die Daten gänzlich
gelöscht.
"Besonderer Dank gebührt den vielen engagierten ÄrztInnen und
ApothekerInnen, die es durch ihren Einsatz ermöglicht haben, den
Pilotbetrieb nach der Aufhebung des Projektstopps konstruktiv
weiterzuführen und wertvolle Erkenntnisse zur Verbesserung der
Sicherheit bei der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln zu
gewinnen. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen können wir e-Medikation
weiter entwickeln", so Schelling abschließend.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen,
sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und
eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen
Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte
Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird
beim Arzt durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als
Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt
aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten bzw.
einer Patientin und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das
organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und
Pensionsversicherung Österreichs.

Rückfragehinweis:
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71132-1120
mailto:[email protected]
http://www.sozialversicherung.at

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