- 29.12.2011, 10:29:02
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Nach Fehlgeburt gekündigt: Schuhverkäuferin bekam mit AK-Hilfe 5000 Euro Entschädigung
Linz (OTS) - Zuerst die Fehlgeburt, dann die Kündigung: Eine junge
Frau war am Boden zerstört, als sie sich an die
Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich wandte.
Mit AK-Hilfe bekam die Schuhverkäuferin 5000 Euro Entschädigung.
Schon als die Angestellte ihre Vorgesetzte über die Schwangerschaft
informierte, hielt sich deren Freude darüber in engen Grenzen. Etwa
einen Monat später stellte der behandelnde Arzt fest, dass kein
Herzschlag zu hören war, die Frau verlor ihr Baby. Die Arbeitnehmerin
war deshalb zehn Tage im Krankenstand. Etwa eine Woche später wurde
sie gekündigt.
Es lag die Vermutung nahe, dass die junge Frau im Zusammenhang mit
ihrer Schwangerschaft bzw. Fehlgeburt gekündigt worden war - ein
klarer Fall von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Als sie
nachfragte, wurden keine sachlichen oder fachlichen Gründe für die
Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt. Die Teilzeitbeschäftigte
war in allen Bereichen des Schuhgeschäfts eingesetzt worden, vom
Verkauf über die Warenschlichtung, von der Reinigung bis zur Kassa.
Es hatte keine Beschwerden gegeben: weder von Kundinnen und Kunden
noch von Kolleginnen und Kollegen, auch nicht von der Chefin. Zudem
war das ursprünglich befristete Arbeitsverhältnis anstandslos in ein
unbefristetes umgewandelt worden.
Die Arbeiterkammer erreichte einen außergerichtlichen Vergleich:
Die junge Frau erhielt 5000 Euro als Entschädigung für die psychische
Belastung, was in ihrem Fall etwa zehn Monatsentgelten entspricht.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. (FH) Wolfgang Spitzbart
Tel.: (0732) 6906-2186
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
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