- 28.12.2011, 09:57:30
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10 Jahre Kinderbetreuungsgeld: "Ein familienpolitischer Meilenstein!"
Wien (OTS) - Diese Form der finanziellen Unterstützung während der
Kleinkindphase ist ein Leistungsausgleich für jene Leistungen, die
Eltern aufgrund der Erziehung ihrer Kinder für die Gesellschaft
erbringen, betont der Katholische Familienverband anlässlich zehn
Jahre Kinderbetreuungsgeld.
Am 1. Jänner 2002 wurde das Kinderbetreuungsgeld eingeführt. "Das
war ein familienpolitischer Meilenstein!", betont KFÖ-Präsident Dr.
Alfred Trendl. "Damit wird erstmals Kinderbetreuung durch die Eltern
ansatzweise finanziell abgegolten und als gesellschaftlich bedeutsame
Leistung anerkannt." Während bei der Einführung diese Maßnahme noch
politisch umkämpft war, stehen nun alle Parteien hinter dieser
Familienleistung. Davor erhielten ausschließlich Dienstnehmer diese
Geldleistung.
Das mit 1. Jänner 2002 eingeführte Kinderbetreuungsgeld (KBG)
löste das bis dahin geltende Karenzgeld ab und brachte folgende
wesentliche Neuerungen:
- Größerer Bezieherkreis:
Der Anspruch besteht aufgrund der Betreuungsleistung; ob die Eltern
vorher erwerbstätig waren oder nicht, ist irrelevant. Damit erhalten
auch - im Gegensatz zum früheren Karenzgeld - Schülerinnen,
Studentinnen, Selbständige, Bäuerinnen, Hausfrauen, geringfügig
Beschäftigte und freie Dienstnehmerinnen Kinderbetreuungsgeld. Ein
leichteres "Ja zum Kind" ist daher auch Eltern möglich, die in sozial
schwierigen Situationen leben.
- Größere Wahlfreiheit:
Eltern können sich entscheiden, ob sie das KBG zur Abgeltung ihrer
eigenen Betreuungsleistungen oder für außerhäusliche Betreuung
verwenden.
- Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf:
Während des Karenzgeld-Bezuges galt de facto ein Arbeitsverbot, es
durfte nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdient werden.
KBG-BezieherInnen können etwa Euro 1.300 brutto pro Monat verdienen.
- Pensionsbegründende Kindererziehungszeiten:
Erstmals sind Kindererziehungszeiten pensionsbegründend: Mit 1.1.
2002 wurden die ersten 18 Monate nach der Geburt als echte
Beitragszeiten für den Pensionsanspruch angerechnet. Seit 2005 werden
vier Jahre pensionsbegründend angerechnet. (Überschneidende Zeiten
werden nicht doppelt gerechnet). Höhe der Pensionsbemessungsgrundlage
ab 2012: 1.570, 35 Euro pro Monat. Wird innerhalb dieser ersten vier
Jahre erwerbsmäßig gearbeitet, erhöhen diese Beiträge die
Pensionsbemessungsgrundlage.
- Längere Bezugsdauer:
Konnte das Karenzgeld für eine maximale Dauer von 24 Monaten bezogen
werden, so sind es für einen Elternteil beim KBG-Geld 30 Monate.
Erfüllt auch der zweite Elternteil die Voraussetzungen für den Bezug
von KBG, so können weitere 6 Monate KBG, also bis zum 3. Geburtstag
des Kindes, bezogen werden (Langvariante).
- Krankenversicherung:
Mit dem Bezug des KBG ist auch eine Krankenversicherung verbunden.
- Verringerung von Familienarmut:
Wesentliche Begründung für die Einführung war auch die Überzeugung,
eine Maßnahme gegen Familienarmut zu setzen.
- Sicherheit für Eltern in sozial schwierigen Situationen:
Das KBG bedeutet - gemeinsam mit der Familienbeihilfe - für Eltern
ohne oder mit nur niedrigem Einkommen, sich leichter für ihr Kind
entscheiden zu können.
Aus zwei Systemen auswählen
Heute, 10 Jahre nach der Einführung, stehen beim Kinderbetreuungsgeld
(KBG) zwei Systeme zur Auswahl: das pauschale Kinderbetreuungsgeld in
den Varianten 30+6 Monate, 20+4 Monate, 15+3 Monate und 12+2 Monate.
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann für 12+2 Monate
bezogen werden und ist für jene Eltern gedacht, die über ein höheres
Einkommen verfügen und sich nur kurz aus dem Berufsleben zurückziehen
möchten. Dafür kann hier bis zu Euro 2.000,-- pro Monat bezogen
werden. Die Wahl der Variante ist bei der erstmaligen Antragstellung
gemeinsam von Vater und Mutter zu treffen.
Bedürfnisse der Eltern respektieren
Im November 2011 bezogen 141.839 Personen Kinderbetreuungsgeld, zwei
Drittel davon entschieden sich für die Langvariante 30+6 Monate.
"Auffallend ist, dass mehr als die Hälfte der Väter die Langvariante
bevorzugt", sagt KFÖ-Präsident Dr. Alfred Trendl. Insgesamt 3.254
Väter haben im November 2011 Kinderbetreuungsgeld in der Langvariante
bezogen. Das sind doppelt so viele Väter wie in der Variante 20+4
Monate (1.560 Väter) und fünf Mal so viel wie beim
einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (653 Väter). "Die
verschiedenen möglichen Varianten beim Kinderbetreuungsgeld
respektieren die unterschiedlichen Bedürfnisse der Eltern am besten.
Mich freut es, dass die Väterbeteiligung weiter steigt", sagt Trendl.
Veränderungsbedarf
Das 10-Jahr-Jubiläum des Kinderbetreuungsgeldes müsse auch Anlass
sein, um notwendige Reformen zu thematisieren, betont KFÖ-Präsident
Trendl. So sei in den letzten Jahren das Kinderbetreuungsgeld genauso
wenig wie die Familienbeihilfe valorisiert worden. "Beim
Kinderbetreuungsgeld beträgt der Wertverlust daher bereits 23
Prozent", macht KFÖ-Präsident Trendl aufmerksam und fordert, diese
Ungerechtigkeit bei den Familienleistungen umgehend zu beseitigen.
Dringenden Reformbedarf gebe es laut Trendl auch bei der Berechnung
der Zuverdienstgrenze. "Diese wurde vor allem aus budgetären Gründen
eingeführt und sollte zumindest bei den pauschalen Varianten auch
wieder abgeschafft werden". Obwohl die Mitarbeiter der Länder KBG
beziehen, zahlen die Länder nichts in den
Familienlastenausgleichsfonds ein, aus dem unter anderem das KBG
finanziert wird. "Es ist nur gerecht, wenn die Bundesländer den
anteiligen Beitrag in den FLAF einzahlen", fordert Trendl
abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Elisabeth Grabner
Tel.: 0676/94 08 977
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