- 27.12.2011, 09:19:00
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VKI: SPAR-Stickersammelbuch-Kaufaufforderung ist verbotene Kinderwerbung
Landesgericht Salzburg gibt einer Verbandsklage des VKI gegen SPAR statt
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat
SPAR wegen seiner Werbung für das Stickersammelbuch "Wüsten und
Steppen" ("Hol dir hier das Buch dazu") auf Unterlassung geklagt.
Diese Werbeaussagen richten sich direkt an Volksschulkinder und
stellen eine unzulässige direkte Kaufaufforderung und damit verbotene
aggressive Werbung dar. Dies hat das Landesgericht Salzburg
bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol Dir
das Buch dazu" lautete die Überschrift und darunter war zu lesen:
"Stickersammelbuch zum Sensationspreis Euro 1,99". Begleitet wurde
dies von der Zeichentrickfigur Garfield, der neben einer mit Stickern
gefüllten Schatztruhe inmitten einer Wüstenlandschaft lehnte. 2.500
solcher Plakate wurden in 1.400 Standorten der SPAR Filialen
aufgestellt. Des Weiteren wurden Flugblätter an alle Haushalte mit
der Aufforderung versendet: "So wird dein Stickersammelbuch voll:
Blaue Sticker-Briefchen um nur Euro 0,50 kaufen.". Eltern bekamen
darüber hinaus bei jedem Einkauf ab 10 Euro ein grünes
Sticker-Briefchen gratis dazu.
Die EU-Richtlinie gegen Unlautere Geschäftspraktiken enthält eine
Liste von absolut verbotenen Werbemethoden. In Umsetzung der
Richtlinie ist gemäß Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb (UWG) eine direkte Aufforderung an Kinder in
der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder
andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu
kaufen, unter allen Umständen verboten.
SPAR wollte dem Gericht allerdings weismachen, dass sich diese
Werbung an Erwachsene - insbesondere an Lehrer, Pädagogen und Eltern
- richte und nur im "untergeordnetem Ausmaß" an Kinder. Das
Landesgericht Salzburg geht in seiner Entscheidung aber davon aus,
dass der Schutzbereich der genannten Normen Personen bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres erfasst. Die Werbung von SPAR richte
sich an diesen Personenkreis: Die Kinder werden bewusst mit "Du"
angesprochen, Garfield soll die Aufmerksamkeit auf die Werbung ziehen
und die Wüstenlandschaft erinnert nicht an die realen
Lebensbedingungen der Wüste, sondern an ein Kinderbuch. Daher liege
eine verbotene direkte Kaufaufforderung an Kinder vor. SPAR wurde
diese Art der Werbung für die Zukunft verboten.
"Dieses wohlbegründete Urteil des Landesgerichtes Salzburg ist
eines der ersten zum Verbot von Kinderwerbung in Österreich. Es legt
ausführlich dar, weshalb in diesem Fall Kinder und nicht Erwachsene
die Zielgruppe der Kaufaufforderung sind. Damit wird ein wichtiges
neues Kapitel für den Konsumentenschutz in der Praxis eröffnet - der
Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung", sagt Dr. Peter Kolba,
Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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