OTS0174   22. Dez. 2011, 14:28

Stellungnahme der GÖD zum heutigen Artikel in der Kronen Zeitung

Zulagen bei Beamten bei der Wasserstraßengesellschaft via donau


"Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,
Bundesvertretung Wirtschaftsverwaltung, schließt sich der
Stellungnahme des Betriebsrates der via donau zum Artikel in der
Kronen Zeitung vom 22.12.2011, Autor Gernot Buchegger, vollinhaltlich
an."

via donau wurde mit 1. Jänner 2005 zur Erhaltung und Entwicklung
der Wasserstraße Donau gegründet. Das Unternehmen entstand durch
Verschmelzung von

  • Österreichischer Donau-Betriebs AG
  • Österreichischer Donau-Technik GmbH
  • via donau - Entwicklungsgesellschaft mbH für Telematik und Donauschifffahrt
  • der organisationsprivatisierten Wasserstraßendirektion und Schleusenaufsicht.

Im Zuge dieser Gründung wurden Beamte, Vertragsbedienstete,
Privatangestellte und Mitarbeiter im Baukollektivvertrag der
verschiedenen Unternehmen und Organisationen übernommen und in der
via donau zusammengeführt. Das Wasserstraßengesetz (BGBl. I Nr.
177/2004) stellt die rechtliche Grundlage für alle Aktivitäten und
Vorhaben des Unternehmens dar und regelt die Übernahmebedingungen für
Beamte und Vertragsbedienstete.

Wir möchten zu den in ihrem Bericht angeführten Punkten wie folgt
Stellung nehmen.

Zulage für Kleidung:

Die von Ihnen in diesem Kontext angeführten "Spezialzulagen für
Schuhe" sind nicht korrekt. Die vielfältigen Aufgaben der via donau
( z.B. Streckenerhaltung, Hochwasserschutztätigkeiten,
Schleusenaufsicht etc.) verlangen bestimmte Arbeits- (Schutz-)
kleidungen. Diese Regelung gilt funktionsbezogen, unabhängig vom
Alter und von der Art des Dienstverhältnisses. Für Mitarbeiter,
welche im Verwaltungsbereich tätig sind, gibt es keinerlei Zulagen
für Dienstkleidung.

Nachdem Mitarbeiter der via donau auch für die Verkehrsregelung
auf der Schleuse zuständig sind, wird diesen Mitarbeitern eine
entsprechende Uniform zur Verfügung gestellt, wobei einzelne
Bestandteile selbst vom Mitarbeiter besorgt und von via donau
pauschal vergütet werden. Diese Mitarbeiter leisten in Notfällen u.A.
Erste Hilfe, wofür seitens des Unternehmens für angemessene
Dienstkleidung Sorge getragen wird.

Taggeld:

Taggeld ist eine Vergütung für Arbeiten außerhalb des regulären
Dienstorts. Taggelder werden unabhängig von Alter und
Dienstverhältnis abgegolten.

Benachteilung von "jüngeren" Vertragsbediensteten:

Im Zuge der Fusionierung der oben angeführten Unternehmen wurden
neben Beamten auch Vertragsbedienstete übernommen. Seit 2005 wurden
keine Vertragsbedienstete mehr übernommen. Somit gibt es keine
"jüngeren" Vertragsbediensteten und diese Bezeichnung kann daher von
unserer Seite nicht nachvollzogen werden.

Für Privatangestellte gibt es keinen Kollektivvertrag, die
Regelungen werden im Dienstvertrag oder in der Betriebsvereinbarung
abgebildet. Es ist somit nicht möglich, Privatangestellte falsch
einzustufen.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0174 2011-12-22 14:28 221428 Dez 11 NOB0002 0375



Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Zur Pressemappe

Rückfragehinweis: Robert Neunteufel
Vorsitzender der Bundesvertretung Wirtschaftsverwaltung in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)
Tel.: 0664/213 34 29

Aussendungen von Gewerkschaft Öffentlicher Dienst abonnieren: als RSS-Feed per Mail

Geokoordinaten: