• 22.12.2011, 12:47:58
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ÖIAG ist der stabile österreichische Kernaktionär der Telekom Austria

Entscheidung über Verminderung oder Erhöhung des Bundesanteils liegt ausschließlich in den Händen der Politik

Wien (OTS) - "Wir sind der stabile österreichische Kernaktionär
der Telekom Austria" stellt ÖIAG-Chef Markus Beyrer
unmissverständlich klar. Die Frage, ob die Beteiligung an der Telekom
Austria als langfristig strategisches Investment gesehen wird, ist
aber letztlich vom Eigentümer Republik Österreich zu beantworten.

"Aus meiner Sicht spricht sehr vieles dafür, die Bundesbeteiligung
an der Telekom Austria als strategisch langfristig zu sehen", stellt
Beyrer fest. Sowohl industriepolitische Überlegungen und die
standortpolitische Bedeutung eines leistungsfähigen
Telekommunikationsnetzes, als auch sicherheitspolitische Aspekte
sprechen für einen öffentlichen Kernaktionär. Auch internationale
Beispiele zeigen, dass vergleichbare Staaten wie etwa Deutschland,
Schweiz oder auch die skandinavischen Länder Kernaktionäre an ihren
nationalen Telekommunikationsunternehmen sind.

Aufgabe der ÖIAG ist es, innerhalb des gesetzlich vorgegebenen
Rahmens im Interesse des Unternehmens und unter Berücksichtigung von
Standortinteressen zu agieren. Die ÖIAG hält 28,42% an der Telekom
Austria. Das heißt, dass die ÖIAG derzeit der größte Anteilseigner
ist und die Funktion eines österreichischen Kernaktionärs ausübt. Das
heißt aber auch, dass die ÖIAG keine Aktienmehrheit an der Telekom
Austria innehat und auf Veränderungen der Aktionärsstruktur im Rahmen
des Streubesitzes von 71,58% keinerlei Einfluss hat.

"Die Entscheidung über eine allfällige Verminderung oder Erhöhung
des von der ÖIAG gehaltenen Bundesanteils an der Telekom Austria
liegt einzig und allein in den Händen der Politik", stellt ÖIAG-Chef
Beyrer klar. Eine Verminderung des Anteils bedürfte eines
Privatisierungsauftrages durch die Bundesregierung, der aber nicht
vorliegt und der auch nicht zu erwarten ist. Eine Erhöhung des
Bundesanteils, wie in letzter Zeit in den Medien mehrmals von
verschiedener Seite in den Raum gestellt bzw. gefordert, würde eine
Änderung des ÖIAG-Gesetzes 2000 erfordern, weil dieses
Anteilserhöhungen durch Zukauf ausschließt.

Das Mitziehen bei Kapitalerhöhungen - wie etwa bei der
OMV-Kapitalerhöhung im Juni 2011 - ist unter bestimmten
Voraussetzungen zulässig, ändert aber nichts an der Anteilshöhe der
ÖIAG.

Rückfragehinweis:

Österreichische Industrieholding AG
   Bernhard Nagiller
   Bereichsleiter Kommunikation und Strategie
   Unternehmenssprecher
   Dresdner Straße 87
   1201 Wien
   Tel.: +43/1/711 14-240
   Mobil: +43/664/134 03 33
   Email: [email protected]
   www.oiag.at

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