OTS0152   21. Dez. 2011, 12:29

ÖH zu E-Voting Urteil: Prestigeprojekt gescheitert!

Reform des ÖH Wahlrechts muss Wiederholung von E-Voting ausschließen


Das bei den ÖH Wahlen 2009 vom
Wissenschaftsministerium eingesetzte E-Voting ist gescheitert. "Der
Verfassungsgerichtshof hat den Beschwerden in letzter Instanz Recht
gegeben und weißt damit eindeutig das unverrückbare Recht auf eine
geheime und persönliche Wahl aus", so Martin Schott vom Vorsitzteam
der ÖH.

"Das von oben herab diktierte Prestigeprojekt des damaligen Ministers
Hahn hätte Schule machen sollen. Jetzt muss allen Beteiligten klar
sein, dass Demokratie niemals von oben funktioniert", zeigt Peter
Grabuschnig, ÖH Generalsekretär, die richtungsweisende Kraft des
Urteils auf.

"Es braucht jetzt eine grundlegende Reform des ÖH Wahlrechts, die
einerseits eine Wiederholung von E-Voting ausschließt, und
andererseits eine Wiedereinführung der Direktwahl auf allen Ebenen
ermöglicht", schließt Angelika Gruber vom Vorsitzteam der ÖH.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0152 2011-12-21 12:29 211229 Dez 11 NHO0002 0147



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Johanna Griesmayr,
Pressesprecherin
Tel.: 0676 888 52 212
johanna.griesmayr@oeh.ac.at
http://www.oeh.ac.at/

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