• 20.12.2011, 13:05:23
  • /
  • OTS0162 OTW0162

Maier fordert Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen

Balluch: Freigesprochene Tierschutzaktivisten sind finanziell ruiniert und stehen vor dem Nichts

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier übergab
heute Dienstag Nationalratspräsidentin Barbara Prammer gemeinsam mit
dem Obmann des Verein gegen Tierfabriken (VGT) Martin Balluch eine
Petition, in der der Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen
gefordert wird. "Nach langjährigen Verfahren - wie zum Beispiel dem
Tierschützerprozess - sind die Beschuldigten aufgrund der massiven
Kostenbelastungen oft finanziell ruiniert und stehen vor dem Nichts",
so Maier am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Die Petition
kann online ab Freitag, 23. Dezember 2011 unterstützt werden. Unter
http://www.parlament.gv.at/PAKT/BB/index.shtml?jsMode=&xdocumentUri=&
NRBR=NR&BBET=PET&ZUSTIMM=ZU&SUCH=&listeId=104&LISTE=Anzeigen&FBEZ=FP_
004. ****

Nach der geltenden Strafprozessordnung (StPO) hat ein zu Unrecht
Beschuldigter trotz eines gerichtlichen Freispruches die Kosten
seines Rechtsanwaltes zum weitaus größten Teil selbst zu tragen,
während im Zivilprozess die Partei, die den Prozess zur Gänze
gewinnt, selbstverständlich den Ersatz der gesamten ihr im Verfahren
entstandenen Kosten zugesprochen bekommt. Der Ersatz von mangelnden
Verteidigungskosten wurde von der Volksanwaltschaft in den letzten
Jahren mehrfach eingefordert. "Derzeit bekommt ein zu Unrecht
Beschuldigter im Falle eines Freispruches pauschal maximal 5.000 Euro
nach einem Geschworenenverfahren, maximal 2.500 Euro nach einem
Schöffenverfahren, maximal 1.250 Euro nach einem
Einzelrichterverfahren, und maximal 500 Euro Verteidigerkosten nach
einem Freispruch vor dem Bezirksgericht zurück. Das ist massiv
unbefriedigend und rechtsstaatlich bedenklich", so Maier.

Besonders aktuell ist die Diskussion zum Ersatz der Verteidigerkosten
und einer Entschädigung seit dem Freispruch der dreizehn
Tierschützer. Nach Abschluss dieses Verfahrens in Wiener Neustadt
belaufen sich die Verteidigungskosten pro Beschuldigtem bzw.
Angeklagtem auf zirka 400.000 Euro (Ablichtungskosten; Kosten
Privatgutachten; Verteidigerkosten; Verfahrenskosten etc.). "Die
freigesprochenen Tierschützer werden vom Staat lediglich 1.250 Euro
als Kostenersatz erhalten. Sie sind ruiniert und stehen vor dem
Nichts", so Maier.

In dem Zusammenhang fordert Maier auch den Kostenersatz für
Ablichtungen und Abschriften. "Pro Blatt je 60 Cent für jede
Selbstkopie. Da musste zum Beispiel ein Beschuldigter im Hypo-Alpe
Adriaprozess über 75.000 Euro bezahlen, um die Unterlagen aus dem
Strafakt abgelichtet zu bekommen", kritisiert Maier. Der
Verfassungsgerichtshof wird vermutlich in Kürze die bestehenden
Kostenersatzregelungen aufheben. "Ein Rechtsstaat wie Österreich darf
nicht durch hohe Gebühren den Rechtszugang erschweren und behindern.
Jeder Bürger muss ungeachtet seines Einkommens Zugang zum Recht
haben. Einen 'VIP-Rechtsstaat' kann niemand wollen", so Maier
abschließend. Daher verlangen er und Balluch eine Generalreform des
Ersatzes von Verteidigungskosten bei Freispruch, Einstellung des
Strafverfahrens oder Rücktritt von der Anklage sowie eine generelle
Neuregelung für die Kopierkosten. (Schluss) sv/rm/mp

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel