Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex
Wien (OTS) - Aufgrund nationaler und internationaler Entwicklungen
hat der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter
Vorsitz des Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz Änderungen
des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen. Die
geänderten C- und R-Regeln des Kodex gelten für Geschäftsjahre, die
nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Änderungen können auf der Website
des Arbeitskreises www.corporate-governance.at heruntergeladen
werden.
Schwerpunkte dieser Kodexrevision sind die Weiterentwicklung der
Diversitätsregel sowie neue Regeln zur Verbesserung der
Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer.
Die 2009 eingeführte Empfehlung zur Berücksichtigung der Diversität
im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und
Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden
Aufsichtsratsmandaten wird zu einer "Comply or Explain-Regel"
hinaufgestuft und sowohl für den Nominierungsausschuss des
Aufsichtsrats als auch für die Hauptversammlung vorgesehen. Für eine
Intensivierung der Kommunikation zwischen
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ist letzterer
zusätzlich zu den im Gesetz vorgesehenen Fällen zu einer weiteren
Prüfungsausschusssitzung einzuladen. Dabei soll es auch Gelegenheit
geben, dass ein Austausch zwischen Prüfungsausschuss und
Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstandes stattfinden kann. Weitere
Änderungen betreffen die Bekämpfung von Korruption und die
Beschränkung des Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsratsvorsitz.
Richard Schenz zu den Kodexanpassungen: "Mit der Kodexrevision 2012
wurden wichtige Ansatzpunkte zur Stärkung der Effektivität der
Aufsichtsratstätigkeit, nämlich Diversität in der Zusammensetzung des
Aufsichtsrats und verbesserte Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer,
rasch und ausgewogen umgesetzt."
Büro des Beauftragten für Kapitalmarktentwicklung und Corporate Governance
Bundesministerium für Finanzen
Tel. ++1 514 33 501483
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