- 20.12.2011, 08:55:31
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Neues internationales Instrument für mehr Kinderschutz
Säumige Regierungen werden stärker in die Pflicht genommen
Wien (OTS) - Die Generalversammlung der UNO hat am 19. Dezember
2011 ein wichtiges Zeichen zum Schutz von Kindern gesetzt und ein
Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Damit sind
auch rechtliche Schritte gegen Staaten möglich, die schwere
Verletzungen der Kinderrechte im eigenen Land vernachlässigen.
Auch ein Individualbeschwerdeverfahren, das die Kindernothilfe
seit Jahren gefordert hat, ist damit erstmals in einem
völkerrechtlich verbindlichen Abkommen verankert. "Als nächster
Schritt ist eine rasche Ratifizierung des UN-Beschlusses durch
möglichst viele Staaten notwendig. Auch die österreichische
Bundesregierung kann jetzt zeigen, dass sie es mit den Kinderrechten
wirklich ernst meint" sagt Luzia Wibiral, Geschäftsführerin der
Kindernothilfe Österreich.
"Bei schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten steht künftig
ein weltweit einheitliches Rechtsmittel zur Verfügung, um für Kinder
einen besseren staatlichen Schutz vor Gewalt und Ausbeutung
gewährleisten."
Um offizielle Stellen und die österreichische Öffentlichkeit für
die Dringlichkeit dieses Anliegens stärker zu sensibilisieren, hat
die Kindernothilfe Österreich für 18. und 19. Jänner 2012
Kinderrechtsexperten aus Honduras eingeladen. Der Kindernothilfe
Projektpartner Casa Alianza hat sich um die Aufklärung von Morden an
Straßenkindern und die rechtliche Verfolgung der Täter verdient
gemacht. In dem mittelamerikanischen Land gibt es dramatisch hohe
Zahlen an durch Gewaltverbrechen getöteten Kindern und Jugendlichen.
Durch das jetzt beschlossene Individualbeschwerdeverfahren können in
Zukunft beim Kinderschutz säumige Regierungen, wie jene in Honduras,
stärker in die Pflicht genommen werden.
Rückfragehinweis:
Kindernothilfe Österreich
Gottfried Mernyi
Tel.: 0650 4088073
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