OTS0027   19. Dez. 2011, 09:00

Fester Halt und Rechtssicherheit für Packerl und Christbaum


Bei aller Hektik sollten sich die gestressten
Weihnachtsmänner und Christkinderln am Steuer eines Fahrzeugs nur auf
eines konzentrieren: aufs Fahren. Und sich Zeit nehmen, Packerl und
Weihnachtsbaum gemäß Straßenverkehrsordnung sicher zu verstauen,
raten die Experten der Allianz.

Für viele Österreicherinnen und Österreicher sind die Tage vor
Weihnachten die hektischsten im Jahr. Denn es wollen noch Geschenke
besorgt werden, der passende Weihnachtsbaum auch, und das alles
unbemerkt von den Kindern. Stress pur. "Da kann es schon vorkommen,
dass die Fahrzeuglenker der richtigen Beladung ihres Fahrzeugs wenig
oder gar keine Aufmerksamkeit schenken", erklärt Mag. Xaver Wölfl,
Leiter Market Management der Allianz, "doch bei einer Vollbremsung
fliegt dann alles durch die Gegend."

Ablenkung und Lebensgefahr

Wie gefährlich das ist, wird erst im Ernstfall offensichtlich. Die
von der Hutablage rutschende Schachtel mit Christbaumkugeln lenkt den
Fahrer jedenfalls vom Verkehrsgeschehen ab. Ein Sackerl mit Büchern
auf der Rückbank knallt selbst im innerstädtischen Verkehr schon ganz
ordentlich gegen die Rückenlehne der Vordersitze, und ein schlecht
gesicherter Christbaum wird bei einer scharfen Bremsung zum
lebensgefährlichen Geschoss. Durchschlagene Rücksitzlehnen und
verletzte Passagiere oder Passanten können die Folge sein sowie eine
saftige Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro und ein Eintrag ins
Führerscheinregister.

Dies ist nämlich ebenso ein Verstoß gegen die gesetzlich
vorgeschriebene Ladungssicherungspflicht wie das Anfüllen des
Fahrzeuginneren mit Sackerln und Schachteln bis an die Decke. "Sicht
und Reaktionsfähigkeit des Fahrers dürfen in keiner Weise
eingeschränkt sein", weiß Wölfl und rät, einige ganz einfache Dinge
zu beachten: Gepäck gehört nicht auf die Sitze, sondern in den
Kofferraum. In Kombis darf die Ladung nicht über die
Rücksitzoberkante ragen und sollte an den Befestigungsösen fixiert
werden. Dabei für schweres Ladegut keinesfalls Gummispanner, sondern
Zurrgurte verwenden - speziell für den Weihnachtsbaum auf dem
Dachgepäckträger! Auch sollte der stolze Besitzer den Baum nicht quer
ins Auto verfrachten oder das, was zu groß ist, einfach aus dem
geöffneten Seitenfenster baumeln lassen.

Kfz-Haftpflicht rettet Weihnachten

Kommt durch den Weihnachtsbaumtransport mit dem Auto ein Dritter
zu Schaden, zahlt dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung. "Sie tritt
nicht nur dann ein, wenn sich der Schaden während der Fahrt
ereignet", hat Wölfl eine gute Nachricht für die Lenker, "sondern
auch unmittelbar beim Be- oder Entladen des Weihnachtsbaums." Ein
Grenzfall ist jedoch der Transport des Christbaums zum und vom
Fahrzeug. Für dabei verursachte Kratzer im Lack anderer Autos
empfiehlt er eine Privat-Haftpflichtversicherung, die im Regelfall
ohnedies in der Haushaltsversicherung inkludiert ist.

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- Fotos: ((C) Allianz, Abdruck honorarfrei)
- Christbaum aus dem Autofenster
- Mag. Xaver Wölfl
- Checkliste Christbaumtransport
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Aufprallenergie berechnen
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OTS0027 2011-12-19 09:00 190900 Dez 11 AEV0001 0465



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