• 17.12.2011, 09:00:31
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  • OTS0010 OTW0010

Qualitätssicherung: Ärztekammer beschließt neue Verordnung

Dorner sieht wesentlichen Schritt für Patientensicherheit

Wien (OTS) - Die Vollversammlung der Österr. Ärztekammer beschloss
in Ihrer Sitzung Freitagabend die neue Qualitätssicherungsverordnung,
mit der wesentliche Qualitätsmerkmale der österreichischen
Ordinationen festgelegt und deren Einhaltung in der Folge überprüft
werden. Damit kann auch die zweite österreichweite Evaluierungswelle
aller Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte starten.

Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf folgende wesentliche
Kriterien gelegt: die Erreichbarkeit einer Ordination, die Einhaltung
hygienischer Vorschriften, die Notfallausstattung, die
Arzneimittelverfügbarkeit, die apparative Ausstattung, die fachliche
Qualifikation und das Beschwerdemanagement.

Alle diese Arbeiten münden in einen Qualitätsbericht an den
Gesundheitsminister und werden in das zentrale Qualitätsregister der
Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und
Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed) eingetragen.

"Mit dieser Qualitätsverordnung liegt Österreich weit vor allen
anderen europäischen Ländern", kommentierte ÖÄK-Präsident Walter
Dorner den Beschluss des höchsten österreichischen Ärztegremiums.
Der damit gesicherte medizinische Standard bei den niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten sei ein weiterer wichtiger Beitrag zur
Patientenversorgung und Patientensicherheit, so der Ärztepräsident.
(ms)

Rückfragehinweis:
Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Mag. Martin Stickler
Tel.: 0664/522 68 25

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