- 16.12.2011, 15:09:55
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Volkshilfe zum neuen Freiwilligengesetz
Klarstellung zum Freiwilligen sozialen Jahr wird begrüßt, weitere Regelungen auch für die überwiegende Mehrzahl der freiwillig Tätigen wünschenswert
Wien (OTS) - Die Volkshilfe Oberösterreich ist einer der Träger
des Freiwilligen Sozialjahres in Österreich und begrüßt die Schaffung
eines gesetzlichen Rahmens für Freiwilligentätigkeit. Für den
Geschäftsführer der Volkshilfe Oberösterreich Mag. Karl Osterberger
"ist die Klarstellung des Einsatzbereiches für AbsolventInnen des
Freiwilligen Sozialjahres ein wesentlicher Fortschritt dieser
Gesetzesvorlage. Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass der
Ausbildungscharakter im Vordergrund steht und die jungen Menschen
nicht als kostengünstiger Ersatz für hauptamtliche MitarbeiterInnen
gesehen werden".
Die Volkshilfe Oberösterreich spricht sich aus Gründen der
vereinfachten Administration für eine einheitliche Dauer von zehn
Monaten aus, eine Verlängerung auf zwölf Monate sollte nur im
Einzelfall vereinbart werden. Auch die Klarstellung der
Trägerorganisationen wird positiv gesehen, für eine befristete
Anerkennung sieht die Volkshilfe Oberösterreich keinen Anlass.
In ihrer Stellungnahme hat die Volkshilfe auch eine einheitliche
Regelung des Taschengeldes ohne Sachleistungen angeregt und eine
Festlegung der Förderung in Anlehnung an das Zivildienstgesetz
gefordert. Geschäftsführer Karl Osterberger betont, "dass für die
Verbreitung des Freiwilligen Sozialjahres die Förderung bei Euro 410
liegen sollte, die tatsächlichen Kosten sind ohnehin höher".
"Wir wünschen uns aber auch für die überwiegende Mehrzahl der
freiwillig in Österreich tätigen Menschen eine gesetzliche Regelung,
die beispielsweise eine verpflichtende sozialversicherungsrechtliche
Absicherung enthält", stellt Osterberger abschließend fest.
Rückfragehinweis:
Walter Deil
Pressesprecher Volkshilfe Oberösterreich
Tel.: 0676 873 41105
E-Mail: [email protected]
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