• 16.12.2011, 14:02:20
  • /
  • OTS0193 OTW0193

Mitterlehner schickt neue Smart-Meter-Verordnung in Begutachtung

Einführungsgrad von 95 Prozent bis 2018 geplant - Intelligente Zähler stärken Kostenbewusstsein und erleichtern Stromsparen - Vorteile für Kunden, Netzbetreiber, Lieferanten

Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner hat am Freitag in Abstimmung mit
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer die neue
Smart-Meter-Verordnung in die fünfwöchige Begutachtung geschickt.
"Mit dieser Verordnung regeln wir die Rahmenbedingungen für die
österreichweite Einführung von intelligenten Stromzählern durch die
Netzbetreiber. Auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse streben wir
einen Einführungsgrad von 95 Prozent bis 2018 an", kündigt
Mitterlehner an. "Die Umrüstung auf Smart Meters schafft durch mehr
Transparenz ein höheres Kosten-Bewusstsein und erleichtert damit den
Stromkonsumenten das Sparen. Das leistet einen maßgeblichen Beitrag
zur Energieeffizienz. Und das ist der Schlüssel für eine nachhaltig
erfolgreiche Energiepolitik", so Mitterlehner. Gemäß einer Studie von
PricewaterhouseCoopers (PwC) kann der Verbrauch über alle
Kundengruppen (Haushalt, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft) mit
Smart-Meter-Technologie im Schnitt um rund 3,5 Prozent pro Jahr
reduziert werden.

Flankierende Maßnahmen bringen Sicherheit für KonsumentInnen

"Smart-Meters sind notwendig, um den Ausbau erneuerbarer Energien
weiter voranzutreiben", so Konsumentenschutzminister Hundstorfer.
Österreich habe aus internationalen Erfahrungen gelernt. In anderen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kam die Einführung
kurzfristig und war oft mit Verunsicherung der VerbraucherInnen
verbunden. Die Einführungsverordnung wird deshalb auf Initiative des
Konsumentenschutzministeriums von Maßnahmen flankiert werden, die
mehr Sicherheit bringen und die internationalen Erfahrungen und
negativen Entwicklungen hintanhalten sollen. BMWFJ und BMASK sind zu
den Konsumentenschutzbestimmungen bei Strom und Gas in Gesprächen.
Dabei geht es vor allem um eine noch stärkere Absicherung der
datenschutzrechtlichen Zulassung der Datenweitergabe. "Es muss
sichergestellt sein, dass die Konsumenten in den Vertragsunterlagen
transparent informiert werden", so Hundstorfer.

Zusätzliche Wertschöpfung und Arbeitsplätze

Mit dem jetzt vorgesehenen Ziel beim Einführungsgrad von 95 Prozent
übertrifft Österreich die Vorgaben des EU-Energiebinnenmarktpakets,
wonach bis 2020 mindestens 80 Prozent der Verbraucher mit Smart Meter
auszustatten sind. Denn aus volkswirtschaftlicher Sicht sei ein
möglichst kurzer Einführungszeitraum kombiniert mit einer möglichst
hohen Flächenabdeckung von mindestens 95 Prozent am sinnvollsten, so
das zentrale Ergebnis der PwC-Studie. Netto beträgt die zusätzliche
österreichische Wertschöpfung durch Investitionen und 6.000 neue
Arbeitsplätze rund 500 Millionen Euro. Der volkswirtschaftliche
Gesamtnutzen liegt berechnet über einen Zeitraum von 15 Jahren bei
insgesamt 3,6 Milliarden Euro, womit die Aufwendungen um 400
Millionen Euro übertroffen werden.

Die neue Verordnung sieht einen Stufenplan vor, der für die
Netzbetreiber zunächst einen Einführungsgrad von 15 Prozent bis Ende
2014 und 45 Prozent bis Ende 2016 verpflichtend vorsieht. Damit soll
neben der Gewährleistung der Investitionssicherheit insbesondere eine
Überhitzung des Marktes wegen Nachfragespitzen gegen Ende des
geplanten Rollouts im Jahr 2018 vermieden werden.

Vorteile für Kunden, Lieferanten und Netzbetreiber

Die konkreten Vorteile von Smart Metering umfassen einen leichteren
Wechsel des Kunden zum günstigeren Lieferanten und die Möglichkeit
neuer Tarifmodelle, die auf unterschiedlichen Zeitfenstern basieren.
Energielieferanten haben damit die Möglichkeit ihren Kunden auf das
jeweilige Verbrauchsverhalten zugeschnittene Tarife anzubieten, was
wiederum Einsparungen für die Kunden bringt. Falls die künftig
möglichen zeitvariablen Tarife zu unübersichtlich werden, soll die
E-Control als Regulierungsbehörde durch Verordnung verpflichtende
Tarifstrukturen festlegen können, die es ermöglichen, die
Vergleichbarkeit der Tarife mit Hilfe des Tarifkalkulators oder
anhand der Vertragsblätter und Entgeltbestimmungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus wird dem Kunden die Selbstablesung seines Stromzählers
erspart. Zugleich führt der Wegfall der manuellen Ablesung vor Ort zu
einer höheren Rechnungsqualität und weniger Korrekturen bzw.
Nachzahlungen.

Der Nutzen für die Netzbetreiber besteht vor allem in der
Effizienzsteigerung des Verteilernetzbetriebs. Herauszustreichen sind
unter anderem die höhere Automatisierbarkeit der Kundenprozesse
(Ablesung, Verrechnung), eine bessere Netzüberwachung und
Netzlastsituationsdarstellung sowie ein effizienteres Ausfalls- und
Störungsmanagement. Weiters stellen intelligente Messgeräte eine
unabdingbare Schnittstelle für Intelligente Netze ("Smart Grids")
dar, die wegen des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien
verstärkt für das Netzlastmanagement erforderlich sein werden.

In den vergangenen Jahren sind in Österreich bereits über 100.000 von
insgesamt rund 5,5 Millionen Zählern auf Smart Meter umgerüstet und
erfolgreich im Testbetrieb eingesetzt worden. Das Feedback der Kunden
und Energieversorgungsunternehmen war durchgängig positiv.

Der Austausch des Zählers durch die Netzbetreiber soll grundsätzlich
bereits über das Messentgelt, das von der unabhängigen
Regulierungskommission festgelegt wird und derzeit bei 2,4 Euro pro
Jahr und Zähler liegt, abgedeckt werden. Die Mehrkosten eines Smart
Meter gegenüber einem herkömmlichen Zähler belaufen sich auf rund 40
Euro. Auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren berechnet entspricht dies
im Monat nur in etwa 20 Cent. Gleichzeitig führt laut PwC-Studie die
Einführung von intelligenten Netzgeräten bis 2018 unter Heranziehung
eines Modellzeitraumes von 15 Jahren zu einem Nettokostenvorteil für
die Endverbraucher von über einer Milliarde Euro. Denn eine
zeitgenaue Verbrauchserfassung bringt eine höhere Abrechnungsqualität
und eröffnet durch die Möglichkeit verbrauchssensibler Energienutzung
neue Sparpotenziale.

Weitere Regelungen zum Datenschutz

In der neuen Verordnung sind auch Berichtspflichten der Netzbetreiber
über das Rollout, anfallende Kosten, Erfahrungen zum Datenschutz und
erzielte Effizienzsteigerungen bei den Endverbrauchern vorgesehen.
Zusätzlich hat die Regulierungsbehörde E-Control eine Verordnung über
die technischen Mindestanforderungen sowie zur Datenauslesung und
-weitergabe erlassen. Demnach müssen die Netzbetreiber bei der
Einführung und beim Betrieb von Smart Meter insbesondere
datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten. Die Geräte sowie ihre
Kommunikation sind nach anerkanntem Stand der Technik zu
verschlüsseln und gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten
abzusichern.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Tel.: +43 (01) 71100-5130
mailto:[email protected]
www.bmwfj.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel