• 16.12.2011, 13:10:40
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  • OTS0168 OTW0168

Land Kärnten beschließt Rettungsförderungsgesetz

LR Ragger: Aufwand für Rettungsdienste um 30 Prozent erhöht

Klagenfurt (OTS/LPD) - "Auch der Kärntner Landtag spannt sozusagen
einen Rettungsschirm, der für die Bevölkerung existenziell ist",
erklärt Kärntens Rettungsreferent LR Christian Ragger. Es geht um die
Absicherung des Rettungssystems. Land und Gemeinden erhöhen ihren
sogenannten "Rettungseuro" um 30 Prozent. Mit dem geänderten
Rettungsförderungsgesetz wird auch die jährliche Valorisierung
geregelt.

13,80 Euro kommen für jede Kärntnerin und jeden Kärntner in einen
gemeinsamen Topf, aus dem die Rettungsdienste finanziert werden. Die
Gemeinden bezahlen pro Einwohner ab dem Jahr 2012 6,90 Euro, das Land
verdoppelt den Betrag. In Summe bringt die Solidargemeinschaft der
Kärntner dafür 7,5 Millionen Euro auf, 1,8 Millionen mehr als noch in
diesem Jahr. Den größten Anteil dieser Mittel erhält mit 6 Millionen
Euro das Rote Kreuz. Die weiteren Mittel verteilen sich auf Berg-,
Wasser- und Höhlenrettung sowie Samariter- und Johanniterdienst.

Ragger bedankt sich auch bei den tausenden ehrenamtlichen
Mitarbeitern der Rettungsdienste für ihren unermüdlichen Einsatz im
Dienste der Allgemeinheit. Ohne sie gäbe es keinen flächendeckenden
Rettungsdienst. Mit dem neuen Gesetz wird laut Ragger auch die
Flugrettung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Notwendig
wurde dies, da der Bund die bisherigen Verträge gekündigt hat. Das
Land Kärnten überträgt die Versorgung den beiden bisherigen
Anbietern, dem Christophorus Flugrettungsverein und dem Roten Kreuz,
die in Kärnten als einzige Flugrettungsanbieter anerkannt werden.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at

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