• 14.12.2011, 18:42:02
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Heinisch-Hosek zu Kindergeld:Kurzzeitvarianten sind zu bevorzugen Gleichbehandlungsausschuss diskutiert frauenpolitische Themen

Wien (PK) - Der Gleichbehandlungsausschuss begann seine heutige
Sitzung mit einer aktuellen Aussprache mit Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek über frauenpolitische Themen. Dabei kamen auch Fragen
wie die Erfolge der Maßnahmen zur Verbesserung der
Einkommenssituation von Frauen und die aktuelle Debatte über eine
Anhebung des Pensionsalter zur Sprache. Diskutiert wurde auch die
Zukunft des Kinderbetreuungsgeldes, wobei Ministerin Heinisch-Hosek
die Meinung vertrat, dass Kurzvarianten des Kindergeldes der
Langzeitvariante vorzuziehen seien. Eine Neuregelung des Kindergeldes
setze aber den erfolgreichen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen
voraus.

Auf der Tagesordnung standen zudem mehrere Anträge der Opposition.
Ein Antrag der Freiheitlichen nach Umsetzung eines Maßnahmenpaketes
zur Verbesserung der Situation der Frauen in Österreich wurde
vertagt, der F-Antrag nach Erstellung einer Studie zum Thema
Zwangsverheiratung wurde hingegen mit S-V-B-Mehrheit abgelehnt. Mit
S-V-Mehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsparteien vertagt wurden
sodann sowohl der Antrag des BZÖ nach Zusammenfassung von Frauen- und
Familienberatungseinrichtungen zu Kompetenzzentren, als auch zwei
Anträge der Grünen betreffend Erstellung eines Gleichstellungsbericht
bzw. die Einführung einer Geschlechterquote in Gremien im
Einflussbereich des Bundes.

Heinisch-Hosek kritisch zu Langzeitvariante des Kindergeldes

In der Aussprache mit Bundesministerin Heinisch-Hosek erläuterte die
Ministerin die geplanten Schwerpunkte ihres Ressorts für das kommende
Jahr. Heuer habe das Frauenministerium neun zusätzliche Einrichtungen
der Frauenberatung mitfinanziert und damit einen Beitrag zu ihrem
Fortbestehen geleistet. Sie zeigte sich zufrieden über den Ausbau der
Frauenberatungseinrichtungen in Österreich. Was Maßnahmen der
Frauenförderung betreffe, so könnten nur die schon bestehenden mit
den Mitteln ihres Ressorts weitergeführt werden, alle weiteren
Maßnahmen würden die Unterstützung anderer Ministerien brauchen. Eine
wichtige Maßnahme sei, dass ab 2013 für alle gesetzlichen Maßnahmen
die wirkungsorientierte Folgenabschätzung verpflichtend werde. Das
stelle einen wichtigen Beitrag zum Gender-Mainstreaming dar, war die
Ministerin überzeugt. Sie verteidigte die Maßnahme der
verpflichtenden Gehaltsangabe in Stellenanzeigen, Der Sexismus-Beirat
im Werberat werde gut aufgenommen und für seine Expertise geschätzt.
Was die Frage von Frauen in Führungspositionen betreffe, so sah sie
positive Signale von Seiten ATX-notierter Unternehmen für ähnliche
Regelungen, wie sie in staatsnahen Betrieben bestehen.

Zur derzeit wieder diskutierten Frage der Anhebung des Pensionsalters
für Frauen meinte die Frauenministerin, diese Anhebung werde sicher
kommen, aber dann, wenn der Zeitpunkt dafür richtig sei. Das Thema
müsse vor dem Hintergrund des tatsächlichen Pensionsantrittsalters
gesehen werden. Sehr viele Frauen gehen derzeit aus gesundheitlichen
Gründen früher in Pension. Hier müsse man ansetzen, da sonst die
Gefahr bestehe, dass man das Problem nur vom Pensionsbereich in den
AMS-Bereich verschiebe und die Altersarbeitslosigkeit erhöhe, sagte
Heinisch-Hosek. Es gehe insgesamt darum, die Menschen länger in
Beschäftigung zu halten, sie sei dazu auch in Gesprächen mit dem
Sozialministerium. Fragen zum Gehaltsrechner beantwortete Heinisch-
Hosek mit dem Hinweis, dieser sei ein Erfolg, da er niederschwellig
angelegt sei, könne er aber natürlich nicht für jeden Einzelfall eine
exakte Auskunft geben.

Zu einer lebhaften Diskussion führte die Haltung der Bundesministerin
zum Kindergeld. Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) bezog sich dabei
auf jüngste Aussagen der Ministerin in einem Interview und fragte, ob
sie tatsächlich wünsche, dass die Langzeitvariante des Kindergeldes
gestrichen werde, weil eine Betreuung von Kinder durch
Kinderbetreuungseinrichtungen besser wäre. Ihr Fraktionskollegin
Heidemarie Unterreiner meinte, es entstehe der Eindruck, dass die
Betreuung der Kinder in der Familie abgewertet werde, das könne sie
nicht befürworten. Abgeordnete Daniela Musiol (G) hingegen sah die
Langzeitvariante des Kindergeldes als Auslaufmodell an, seine
Beliebtheit sinke auch stark. Abgeordnete Christine Marek (V) wollte
wissen, welchen Zusammenhang die Ministerin zwischen Kindergeld und
Kinderbetreuungseinrichtungen herstelle.

Bundesministerin Heinisch Hosek meinte darauf, dass Österreich eines
der wenigen Länder wäre, das ein solches Langzeitmodell noch anbiete.
Sie stimmte auch der Meinung von Abgeordneter Ursula Haubner (B) zu,
dass die Modelle des Kinderbetreuungsgeldes sehr kompliziert geworden
seien, man müsste über Vereinfachungen nachdenken. Sie halte an der
Meinung fest, dass das dreijährige Kinderbetreuungsgeld in vieler
Hinsicht eine ungünstige Variante sei, da auch der Wiedereinstieg ins
Berufsleben schwieriger werde, je länger die Karenzzeit dauere. Ein
Grund für seine Beliebtheit liege sicher auch im Fehlen von
Betreuungseinrichtungen. Es werde erst zu überprüfen sein, ob die
Maßnahmen zu deren Ausbau greifen, sobald dies der Fall sei, werde
man auch über die Langzeitvariante des Kindergeldes diskutieren
müssen.

Die Fragen an die Ministerin stellten die Abgeordneten Gisela Wurm
(S), Claudia Durchschlag (V), Carmen Gartelgruber (F), Judith
Schwentner (G), Martina Schenk (B), Renate Csörgits (S), Gabriele
Binder-Maier (S), Christine Marek (V), Katharina Cortolezis-Schlager
(V), Heidemarie Unterreiner (F), Daniela Musiol (G) und Ursula
Haubner (B).

Freiheitliche fordern Maßnahmenpaket für Frauen

Vertagt wurde der Antrag von F-Abgeordnete Carmen Gartelgruber
betreffend ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation der
Frauen in Österreich (1667/A(E)). Es gehe dabei um echte Wahlfreiheit
bei der Kinderbetreuung, die Berücksichtigung von
Kinderbetreuungszeiten sowie der Zeiten der Pflege naher Angehöriger
bei der Gehaltseinstufung in Kollektivverträgen, meinte Gartelgruber.
Weiters forderte sie wirksamere Förderprogramme für den
Wiedereinstieg ins Berufsleben, außertourliche Gehaltsrunden für
Frauen, Bildungsmaßnahmen, welche die Handlungskompetenzen stärken,
und die bessere steuerliche Berücksichtigung der
Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung.

Abgeordneter Franz Riepl (S) sah in dem Antrag Punkte, die bereits in
Umsetzung seien, andere, wie etwa die Frage der Kollektivverträge und
der Anrechnung von Karenzzeiten, müssten noch vorangetrieben werden.
Außertourliche Gehaltsrunden für Frauen würden in der praktischen
Umsetzung auf Probleme stoßen, sagte er, und stellte den
Vertagungsantrag. Abgeordnete Christine Marek (V) schloss sich diesen
Ausführungen an und unterstrich, es sei begrüßenswert, dass viele der
erwähnten Maßnahmen bereits auf dem Weg seien.

Abgeordneter Judith Schwentner (G) meinte, das hier geforderte
Programm sei mehr familien- als frauenpolitisch ausgerichtet. Es sei
auch in den Konsequenzen nicht durchdacht, die Grünen würden es daher
ablehnen. Abgeordnete Ursula Haubner (B) sah hingegen
unterstützenswerte Punkte in dem Antrag, zweifelte aber, dass ein
solches Gesamtpaket umsetzbar wäre. Antragstellerin Carmen
Gartelgruber (F) verwies darauf, dass Studien belegten, dass gerade
Frauen mit Kindern Gehaltsnachteile hätten. Hier wolle ihre Fraktion
Anregungen geben. Sie freue sich, dass aus den Wortmeldungen die
Zustimmung zu vielen Punkten erkennbar sei.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek sah eine Reihe wichtiger
Punkte im Antrag angesprochen. Die Forderung nach "Extra-Lohnrunden"
sei aber ein plakatives Schlagwort, sie ziele nicht auf, im Übrigen
rechtlich nicht mögliche getrennte Gehaltsverhandlungen nur für
Frauen ab. Gemeint sei vielmehr, dass auch zwischen den Lohnrunden
die Einkommenssituation von Frauen eine genaue Evaluierung erfahren
sollte.

F-Antrag betreffend Studie zum Thema Zwangsverheiratung abgelehnt

Die Erstellung einer Studie zum Thema Zwangsverheiratung forderte
FPÖ-Abgeordnete Carmen Gartelgruber in ihrem Entschließungsantrag
(1785/A(E)) und verwies auf Ergebnisse einer Studie der Hamburger
Lawaetz-Stiftung über Zwangsehen in Deutschland, die man sicher auf
Österreich umlegen müsse. Jede Zwangsehe stelle eine schwerwiegende
Verletzung der Grund- und Freiheitsrechte dar und sei mit den
Grundwerten eines demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar.

Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) stimmte Gartelgruber zwar zu,
dass Zwangsverheiratungen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben
dürften, begründete aber die Ablehnung des Antrags mit dem Hinweis
auf bereits existierende Studien, die das Thema ebenfalls umfassen.
Wichtiger sei die Einrichtung von Notwohnungen für Betroffene. Das
war auch die Meinung von Abgeordneter Heidrun Silhavy (S).
Abgeordnete Judith Schwentner (G) hingegen sah sehr wohl Bedarf für
eine Studie, auch deshalb, um durch klare Fakten einer demagogischen
Vereinnahmung des wichtigen und heiklen Themas entgegenzuwirken.
Abgeordnete Martina Schenk (B) wiederum bezweifelte den Wert einer
Studie und meinte, Notwohnungen seien die wichtigere Maßnahme, deren
Umsetzung aber zu lange auf sich warten lasse.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek nannte Zahlen zum Thema
Zwangsverheiratung in Österreich, einschließlich der Dunkelziffer
gehe man von insgesamt rund 200 Fällen pro Jahr aus. Die Umsetzung
der Notwohnungen werde nächstes Jahr erfolgen, es gebe noch
Auffassungsunterschiede über ihre Konzeption. Wichtig sei es
jedenfalls, dass den Frauen Schutz durch Anonymität garantiert werden
müsste, damit sie sich dem Zwang von Familienmitgliedern tatsächlich
entziehen können.

BZÖ will Vernetzung der Frauen- und Familienberatung

Die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP vertagten auch gegen die Stimmen der
Opposition den Antrag von BZÖ-Abgeordneter Martina Schenk. Die
Abgeordnete argumentierte für eine bessere Vernetzung von Frauen- und
Familienberatungseinrichtungen als Kompetenzzentren (1678/A(E)) und
meinte, aufgrund hunderter Familien- und Partnerberatungsstellen in
Österreich bestehe ein regelrechter "Förderdschungel" in diesem
Bereich. Der Antrag ziele einerseits auf Einsparungen ab, wolle
andererseits aber effiziente Hilfe garantieren. Abgeordnete Judith
Schwentner (G) bezweifelte die Sinnhaftigkeit einer solchen
Zusammenlegung. Frauen- und Familienberatung würden sich in manchen,
aber nicht in allen Bereichen überschneiden. Die Zusammenlegung würde
eher auf Kosten des Angebots der Mädchen- und Frauenberatung gehen.
Auch Ausschussvorsitzende Gisela Wurm meinte, so wie Abgeordnete
Christine Marek (V), es müsste sehr genau überlegt werden, wo eine
Zusammenarbeit sinnvoll wäre. Vernetzung finde bereits statt, meinte
Marek, diese dürfe aber nicht erzwungen werden. Sie beantragte daher
Vertagung. Abgeordnete Edith Mühlberghuber (F) sprach sich hingegen
für den Entschließungsantrag des BZÖ aus.

Grüne wünschen Gleichstellungsbericht und Geschlechterquote im Bund

Vertagt mit S-V-Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition wurde auch
der Antrag von G-Abgeordneter Judith Schwentner. Sie begründete den
Entschließungsantrag die Bundesregierung nach einem
ressortübergreifenden Gleichstellungsbericht (1732/A(E)) mit dem
Fortbestehen des Gender Pay Gap, der trotz vieler Maßnahmen zur
Gleichstellung der Frauen am Arbeitsmarkt seit Jahren fortbestehe.
Offenbar würden gleichstellungspolitischen Maßnahmen durch andere
gesetzliche Maßnahmen wieder entgegengewirkt, meinte die Abgeordnete.
Hier müsste ein Überblick geschaffen werden.

Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) meinte dagegen, es fehle nicht
an Studien, und sprach sich gegen den Antrag aus. Ähnlich
argumentierte Abgeordnete Claudia Durchschlag (V), welche einen
Vertagungsantrag stellte und auf Maßnahmen verwies, die bereits
gesetzt würden. Auch Abgeordnete Martina Schenk (B) war gegen einen
zusätzlichen Bericht, wichtiger wäre es ihrer Meinung nach, zu
überlegen, ob man nicht bestehende Berichte zum Thema zusammenfassen
könnte.

Grüne für verpflichtende Geschlechterquote staatsnaher Gremien

Ein weiterer von G-Abgeordneter Judith Schwentner eingebrachter
Entschließungsantrag (1733/A(E)) wurde ebenfalls mit S-V-Mehrheit
gegen die Stimmen von FPÖ, BZÖ und Grünen vertagt. Schwentner
forderte für alle Gremien des öffentlichen Dienstes und in
staatsnahen Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Quote, wonach maximal
60 % der in einem Gremium vertretenen Personen dem gleichen
Geschlecht angehören dürften. Die Durchsetzung dieser Quote verlange
auch Sanktionen bei Nichteinhaltung und einen regelmäßigen
Gremienbericht, wie es ihn in Deutschland bereits gebe, erläuterte
Schwentner.

Abgeordneter Hermann Lipitsch (S) verwies darauf, dass
unterschiedliche Quoten in verschiedenen Bereichen bereits bestehen.
Der Antrag lasse offen, wie man mit diesen umgehen solle, meinte er
und beantragte Vertagung. Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) war
grundsätzlich gegen Quotenregelungen und befürchtete, dass in der
Praxis immer Parteipolitik gegenüber dem Kriterium Eignung den
Ausschlag geben würde. Auch Abgeordnete Ursula Haubner war gegen
verpflichtende Quoten, wichtiger sei die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Frauen. (Schluss)

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