• 14.12.2011, 10:12:27
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AK-Protest gegen Kürzungen bei der Wohnbeihilfe: Recht auf leistbares Wohnen war leeres Versprechen!

Linz (OTS) - Die oberösterreichische Landesregierung hat
mehrheitlich massive Kürzungen bei der Wohnbeihilfe beschlossen, zum
Nachteil einkommensschwacher Haushalte und größerer Familien.
Arbeiterkammer-Präsident Dr. Johann Kalliauer kritisiert die
beschlossenen Änderungen scharf: "Dieser Kahlschlag trifft vor allem
Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen."

Drei wesentliche Änderungen wurden gestern beschlossen:
1.Die maximale Wohnbeihilfe wird nun mit 300 Euro pro Monat begrenzt.

2.Die förderbare Wohnnutzfläche wird außer bei Einkommen bis zur Höhe
des Ausgleichszulagen-Richtsatzes um 5 Quadratmeter pro Person
reduziert
3.Wenn ein höheres Nettoeinkommen (inkl. Urlaubs- und
Weih-nachtsgeld) erreicht wird, reduziert sich durch den Wegfall der
Einkommens-Einschleifregelung die Wohnbeihilfe genau um diesen
Betrag.

Nachfolgende Beispiele belegen dass das ganz schön ins Geld gehen
kann (angenommen wird ein Wohnungsaufwand von jeweils über 3,50 Euro
pro Quadratmeter):

Beispiel 1: Ein-Personenhaushalt, 60-Quadratmeter-Wohnung,
Netto-Einkommen im Jahreszwölftel monatlich 1000 Euro, Wohnbeihilfe
bisher 73 Euro, neu: 22 Euro.
Reduktion: minus 51 Euro pro Monat bzw. minus 5,2 Prozent des
Einkommens
Beispiel 2: Drei-Personenhaushalt (ein Kind),
90-Quadratmeter-Wohnung, Netto-Einkommen im Jahreszwölftel monatlich
1500 Euro, Wohnbeihilfe bisher 223 Euro, neu: 140 Euro.
Reduktion: minus 83 Euro pro Monat bzw. minus 5,6 Prozent des
Einkommens
Beispiel 3: Fünf-Personenhaushalt (drei Kinder),
115-Quadratmeter-Wohnung, Netto-Einkommen im Jahreszwölftel monatlich
2000 Euro, Wohnbeihilfe bisher 402 Euro, neu: 300 Euro.
Reduktion: minus 102 Euro pro Monat bzw. minus 5,1 Prozent des
Einkommens

Von den rund 37.000 Wohnbeihilfen-Beziehern/-innen des Jahres 2010
haben mehr als 15.000 in Einpersonenhaushalten mit maximal 1.000 Euro
Monatsnetto gelebt. Rund 4200 Bezieher/-innen haben in Haushalten mit
fünf oder mehr Personen gelebt, von ihnen wiederum hatte rund die
Hälfte ein Netto-Monatseinkommen von unter 2000 Euro. Die Maßnahmen
treffen also keine kleine Minderheit, sondern Tausende.

Die Wohnbeihilfe ist eine Sozialleistung, die in schwierigen Lagen
zum Tragen kommt, meist in der Phase der Familiengründung oder wenn
die Pension nicht reicht. Hier derart massive Einschnitte
vorzunehmen, ist angesichts einer Armutsgefährdungsquote von rund 13
Prozent unverantwortlich. Durch den Wegfall der Einschleifregelung
wird eine Förderungs-Situation geschaffen, bei der zusätzliches
Netto-Einkommen im selben Ausmaß durch die sinkende Wohnbeihilfe
wieder wegfällt. Das widerspricht den Zielen aktivierender
Arbeitsmarktpolitik.

Dazu AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: "Ob diese Kürzungen nun
Pensionisten/-innen mit geringen Pensionen, junge Familien mit
geringem Einkommen oder Großfamilien treffen, für alle wird das in
Sonntagsreden immer wieder strapazierte `'Recht auf leistbares
Wohnen' mit Füßen getreten."

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Martina Macher
Tel.: (0732) 6906-2190
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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