- 13.12.2011, 13:44:17
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Bundeskanzler Faymann: "Reform der Verwaltungsgerichte ist die größte Reform des Rechtsschutzes seit Bestehen der Bundesverfassung"
Konstruktive Gespräche mit Vertretern der Opposition zur Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung
Wien (OTS) - In der Regierungssitzung wurde heute die Reform der
Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen. "Das ist die größte Reform
des Rechtsschutzes seit Bestehen unserer Bundesverfassung", betonte
der Bundeskanzler, der Staatssekretär Josef Ostermayer für das
Zustandekommen der Reform dankte. "Denn immerhin wird diese Materie
seit über 20 Jahren verhandelt." Durch die Zusammenfassung von über
120 Sonderbehörden in elf Gerichte würden raschere Verfahren und
schlankere Strukturen sichergestellt.
"Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass sie schneller als
bisher zu ihrem Recht kommen können", sagte der Kanzler. Dieser
Regierungsbeschluss werde nun ans Parlament weitergeleitet und müsse
dort mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. "Die Gespräche mit
den Oppositionsparteien laufen sehr gut", so Faymann.
"Im Vorfeld der heutigen Ministerratssitzung habe ich gemeinsam mit
dem Vizekanzler Gespräche mit den Grünen und dem BZÖ über die
Zustimmung zur Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung
geführt", sagte der Kanzler. "Ich gehe davon aus, dass die
Oppositionsparteien den Ernst der Lage erkennen, dass wir uns in
Europa durch gemeinsame Beschlüsse aus der Gefahrenzone bewegen
müssen. Die Schuldenbremse ist die Basis für einen dauerhaften Schutz
gegen die Finanzmärkte. Es geht auch darum, ein klares Signal zu
senden", so Faymann. Die Gespräche darüber würden mit den Grünen und
dem BZÖ Anfang Jänner fortgeführt.
Rückfragehinweis:
Nedeljko Bilalic
Pressesprecher des Bundeskanzlers
Tel.: (01) 531 15 - 2104, 0664/88 455 330
mailto:[email protected]
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