Faymann: Reform der Verwaltungsgerichte "größter Umbau des Rechtsschutzes seit 1920"
Gespräche mit Opposition über Verankerung der Defizitregel in der Verfassung "konstruktiv" verlaufen
Wien (OTS/SK) - Bundeskanzler Werner Faymann hat am Dienstag im
Pressefoyer nach dem Ministerrat über die Reform der
Verwaltungsgerichtsbarkeit berichtet. Mit dieser Reform werden 120
Sonderbehörden eingespart, eine 2-stufige Verwaltungsgerichtsbarkeit
eingeführt sowie die Kompetenzgrundlage für das Bundesamt für Asyl
und Migration geschaffen. "Das ist der größte Umbau des
Rechtsschutzes seit 1920", sagte Faymann. Er dankte Staatssekretär
Josef Ostermayer dafür, diese "über 20 Jahre andauernde Diskussion"
erfolgreich zu einem positiven Abschluss gebracht zu haben. ****
Bundeskanzler Faymann berichtete zudem von den Gesprächen, die
Dienstagfrüh mit Vertretern von BZÖ und Grünen über die Verankerung
der Defizitregel ("Schuldenbremse") im Verfassungsrang stattgefunden
hatten. Man hätte "in einem sehr konstruktiven Klima" darüber
geredet, wie es gelingen könne, nicht "auf die letzte Stunde zu
warten", um die EU-Beschlüsse umzusetzen, sondern "möglichst bald die
Schuldenbremse in die Verfassung zu bringen", so der Bundeskanzler.
Es gehe darum, ein "klares Signal" zu senden, dass sich alle - Bund,
Länder und Gemeinden - "verbindlich und verlässlich einverstanden
erklären, dass es diese Defizitregel" gibt. Innerhalb dieser Grenze
könne es "durchaus kontroversielle" Diskussionen über Gestaltung des
Budgets geben. "Wir müssen aber außer Streit stellen, dass man sich
aus der Gefahrenzone heraus und in geordnete Bahnen bringen muss",
sagte Faymann. Das habe er der Opposition noch einmal deutlich
gemacht und er habe das Gefühl, "dass das sehr konstruktiv"
aufgenommen wurde, so der Bundeskanzler.
Zu den Beschlüssen des EU-Rates der Vorwoche sagte Faymann, dass das
Ziel sein muss, von "monatlichen Krisengipfeln" zu einer nachhaltigen
Lösung zu kommen. Die beschlossenen Defizitbegrenzungen seien dafür
eine Basis. "Ohne diese Basis gibt es keine Erweiterung der Maßnahmen
für den Schutzschirm, ohne Erweiterung der Maßnahmen gibt es keine
dauerhafte und nachhaltige Sicherheit gegenüber den Finanzmärkten",
so der Bundeskanzler. (Schluss) pl/tt
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