• 13.12.2011, 12:34:55
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Staatssekretär Ostermayer: Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die größte Reform seit Bestehen der Bundesverfassung

Ministerratsbeschluss stellt Startschuss für parlamentarische Behandlung dar

Wien (OTS) - Erfreut zeigte sich Staatssekretär Josef Ostermayer
darüber, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 den
heutigen Ministerrat passieren konnte und erklärte, dass es sich um
die größte Reform des Rechtsschutzes seit Bestehen der
österreichischen Bundesverfassung handle und die Debatte darüber seit
zwanzig Jahren laufe. Die neue Struktur werde zweifelsohne raschere
Verfahren und schlankere Strukturen bringen, da aus über 120
Sonderbehörden elf Gerichte mit einer umfassenden Zuständigkeit
entstehen und daher keine neuen Sonderbehörden mehr notwendig seien.

Demnach werden rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und
Sonderbehörden durch neun Landesverwaltungsgerichte sowie zwei
gleichrangige Einrichtungen des Bundes ersetzt. Anstelle der
Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) sollen in den Bundesländern
jeweils die Landesverwaltungsgerichte treten.

"Die neue Struktur reiht sich ebenso wie das Bundesamt für
Fremdenwesen und Asyl in eine Kette von verwaltungsreformatorischen
Maßnahmen ein, die gleichsam wie Zahnräder ineinandergreifen. Es geht
unter anderem um die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und das
sinnvolle Zusammenführen von Abläufen und Strukturen", fasste
Ostermayer den Prozess zusammen. Im Zusammenhang mit der Schaffung
eines Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl bedeute dies, dass
Zuständigkeiten von über 194 Stellen in einer Behörde zusammengefasst
werden.

Von Beginn des Prozesses an sei es der Bundesregierung ein großes
Anliegen gewesen, komplexe Strukturen zu "entflechten" und im Sinne
der Verwaltungsreforminitiative wie auch zum Wohle der Bürgerinnen
und Bürger zu vereinfachen. "Dies ist mit der vorliegenden Novelle
eindeutig gelungen", meinte Ostermayer.

"Während des parlamentarischen Prozesses sind noch einige
Detailfragen zu klären", so der Staatssekretär und erläuterte
weiters: "Fest steht, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit möglichst
kostenneutral ausgestaltet wird, der positive volkswirtschaftliche
Effekt ist mittelfristig zweifellos beträchtlich".

Nachdem die Regierungsvorlage nun im Ministerrat beschlossen wurde,
sei geplant, im Jahre 2014 einheitlich in Bund und Ländern operativ
zu starten. Auch der Startschuss für das Bundesamt für Fremdenwesen
und Asyl, dessen Einsparungspotenzial bei zirka 30 Millionen Euro pro
Jahr liege, soll 2014 erfolgen.

Abschließend bedankte sich Ostermayer bei den Verhandlungspartnern,
allen voran den Ländervertreterinnen und -vertretern für die
konstruktive Zusammenarbeit und zeigte sich optimistisch, dass mit
der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ein "Jahrhundertprojekt"
umgesetzt werde, das sicherlich im Sinne einer Effizienzsteigerung
der Verwaltung sei.

Eine Grafik zur Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU findet sich unter
http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=45582

Rückfragehinweis:
Elvira Franta, Bakk. phil.
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer
Tel.: (01) 531 15 - 2656
mailto:[email protected]

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