- 13.12.2011, 10:35:47
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Rechtsanwälte wollen Vertrauen in Justiz stärken - ÖRAK präsentiert Wahrnehmungsbericht
Der jährliche Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwälte zeigt Schwachstellen in Gesetzgebung und Verwaltung sowie Verbesserungspotenzial in der Justiz
Wien (OTS) - Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ist
per Gesetz mit der Erstellung eines jährlichen Wahrnehmungsberichtes
beauftragt, der ab sofort unter www.rechtsanwaelte.at (Menüpunkt
Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht) zum Download zur Verfügung steht.
Dieser Bericht beinhaltet Beobachtungen und Erfahrungen im Umgang mit
der Justiz und Verwaltung aus dem Kreis der 5700 heimischen
Rechtsanwälte und 1900 Rechtsanwaltsanwärter. Es werden darin sowohl
Einzelfälle als auch systematische Fehlentwicklungen kritisch
aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge gemacht. Außerdem enthält der
Bericht einen allgemeinen Teil, der sich sowohl mit der heimischen
Gesetzgebung und Justizpolitik, als auch mit Entwicklungen auf
EU-Ebene auseinandersetzt. "Es handelt sich um eine Fieberkurve des
Rechtsstaates, die wir heuer bereits zum 38. Mal erstellen", erklärt
ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff anlässlich der heutigen Präsentation
des diesjährigen Wahrnehmungsberichtes. Wolff lässt auch keinen
Zweifel daran, dass die Rechtsanwälte ihren Bericht als ersten
Maßnahmenkatalog für notwendige Verbesserungen im justiziellen Umfeld
verstehen: "Wir sind nicht mehr bloß Diagnostiker des Patienten
Rechtsstaat, ab sofort werden wir auch federführend bei der Therapie
mitwirken." Ziel sei es schließlich, Justiz und Verwaltung für die
Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbar zu verbessern.
Wolff hat mit seinem Amtsantritt als ÖRAK-Präsident die "Initiative
Justiz" ins Leben gerufen. Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger,
Rechtsanwälte, Notare und Justizministerium schaffen dabei gemeinsam
einen Masterplan um der österreichischen Justiz das Vertrauen der
Bevölkerung zurückzubringen. Der Wahrnehmungsbericht des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages dient dabei als wichtige
empirische Grundlage für die ersten Maßnahmen und Schritte der
"Initiative Justiz".
Wahrnehmungsbericht - Fieberkurve des Rechtsstaates
Ein Haupterkenntnis des vorliegenden Berichtes ist, dass sich viele
Dinge relativ einfach verbessern und damit Probleme beseitigen
ließen. Potenzial für Effizienzsteigerungen ist ausreichend
vorhanden, etwa bei den Ladungen im Zivilverfahren (siehe
Wahrnehmungsbericht Seite 37/38), bei Urkundenübermittlungen (Seite
38), beim Verfahren zur Aufenthaltsbewilligung (Seite 47) aber auch
grundsätzlich bei der Ansetzung von Verhandlungsterminen,
insbesondere in Verfahrenshilfefällen (Seite 32/33), bei der
Fristsetzung für Sachverständige (Seite 35) und bei der Gewährung des
Rechtes auf Akteneinsicht im Asyl- und Strafverfahren (Seite 25 bzw
30/31). Gemeinsam mit allen Beteiligten könne man in all diesen
Bereichen wesentliche Verbesserungen erzielen, so Wolff.
Aber auch struktureller Verbesserungsbedarf im System Justiz ist
mannigfaltig möglich. So könnte der lange angekündigte elektronische
Strafakt weitere wesentliche Vereinfachungen und
Verfahrensbeschleunigungen bewirken. Auch der
Rechtsstaat als solcher müsse gestärkt werden. "Wenn die
Strafverfolgungsbehörden mehr Möglichkeiten für ihre Aufgabe im Staat
erhalten ist es gleichzeitig notwendig den Rechtsschutz auf Seiten
der Betroffenen zu verbessern. Das ist bisher nicht der Fall. Ein
stärkeres politisches Signal für eine solche Entwicklung ist
notwendig", so Wolff. Grundrechtschutz sei oberstes Gebot einer
Demokratie.
Problemfelder Gesetzesbegutachtung und Bürgernähe
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte waren im Beobachtungszeitraum mit
193 Gesetzesentwürfen und Verordnungen konfrontiert, und mussten
dabei mit immer kürzer werdenden Begutachtungsfristen zurechtkommen,
die zum Teil eine gewissenhafte und detaillierte Untersuchung des
Gesetzesentwurfes nur schwer möglich machen (Seite 16/17). Negativer
Rekordhalter: das Universitätsgesetz mit einer Begutachtungsfrist von
ursprünglich 4 Tagen. "Gesetzesvorlagen sollten daher erst nach
nachweislicher, umfassender Begutachtung im Nationalrat beschlossen
werden. Deshalb sollte der Nationalrat dann, wenn eine Begutachtung
nicht oder in nicht ausreichender Frist erfolgte, die Behandlung
eines Gesetzesentwurfes ablehnen", so Wolff.
Um das drastisch gesunkene Vertrauen der österreichischen Bevölkerung
in ihre Justiz nachhaltig zu verbessern ist Bürgernähe und
Bürgerservice ein wesentlicher Schritt. Dass der öffentliche
Gerichtsbetrieb und der Parteienverkehr in manchen Bundesländern nur
noch auf wenige Stunden in der Woche beschränkt ist, scheint hier
kontraproduktiv (Seite 13/14). So sind etwa in Salzburg seit Juli
manche Bezirksgerichte nur mehr an drei Vormittagen in der Woche
geöffnet. Als Grund für die Schließungen werden die hohen Kosten für
Sicherheitskontrollen angeführt. "Der Zugang der Bürgerinnen und
Bürger zu Recht und Gericht kann aber nicht einfach aus Kostengründen
eingeschränkt werden, zumal die österreichische Justiz im
internationalen Vergleich einen exorbitant hohen Kostendeckungsgrad
aufweist", gibt Wolff zu bedenken. Wenn bei hohen Gebühren Leistungen
zurückgefahren werden müssen, dränge sich der Verdacht auf, dass die
Justiz das Budget quersubventionieren muss, was für die
österreichischen Rechtsanwälte untragbar wäre.
Auch die im Zuge des letzten Budgetbegleitgesetzes umgesetzte
Abschaffung der sogenannten "verhandlungsfreien Zeit" während der
Urlaubszeit im Sommer und über Weihnachten hat in der Praxis zu den
befürchteten Problemen geführt. Aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit
von Zeugen, Parteien und Sachverständigen konnten viele Verhandlungen
gar nicht stattfinden und mussten vertagt werden. Die Verfahren
wurden dadurch, wie im Vorfeld von den Rechtsanwälten befürchtet,
genau eben nicht beschleunigt, sondern verzögert. Zudem mussten von
den Anwälten oft vorsichtshalber Rechtsmittel eingelegt werden, weil
eine fristgerechte Rücksprache mit dem Mandanten während der
Urlaubszeit in vielen Fällen nicht möglich war, was zu einem
Mehraufwand in den Anwaltskanzleien genauso, wie in den
Gerichtskanzleien führte. "Die Rechtsanwälte fordern daher, die
verhandlungsfreie Zeit wieder einzuführen, da die Verfahren durch die
Abschaffung nicht effizienter sondern länger, aufwendiger und
kostspieliger geworden sind", so Wolff.
Wolff: "Rechtsstaatlichkeit beginnt bei der Wahrung von
Parteienrechten."
Zahlreiche Beschwerden gab es in Zusammenhang mit verweigerter oder
erschwerter Akteneinsicht, insbesondere im Asylverfahren aber auch im
Strafverfahren (Seite 25 bzw 30/31). "Das Recht auf Akteneinsicht
durch Rechtsvertreter ist fundamental für ein rechtsstaatlich faires
Verfahren", erklärt Wolff. Werde Akteneinsicht nicht gewährt oder
wesentlich erschwert, so sei das gesamte Verfahren rechtswidrig.
Desweiteren wird immer wieder von äußerst kurzfristigen Bestellungen
von Verfahrenshilfeverteidigern durch die Gerichte berichtet. Aus
Salzburg liegt ein Fall vor, in dem die Bestellung so kurzfristig vor
der Verhandlung erfolgte, dass der Verfahrenshilfeverteidiger keine
Gelegenheit mehr hatte, den Akteninhalt mit seinem Klienten zu
besprechen (Seite 32/33). "Auch auf diese Weise werden die Rechte des
Angeklagten auf rechtsstaatlich bedenkliche Weise beschnitten. Dies
erscheint in Anbetracht des Rechtes auf ein faires Verfahren als
höchst bedenklich", so Wolff.
Auch zum Teil massive Verfahrensverschleppungen sind Bestandteil des
diesjährigen Wahrnehmungsberichtes. Ein besonders schwerer Fall wurde
aus Salzburg berichtet: Nach einem schweren Verkehrsunfall mit zwei
Toten und mehreren Schwerverletzten wurde im Jänner 2010 ein
KFZ-Sachverständiger damit beauftragt, binnen 4 Wochen ein Gutachten
zum Unfallhergang zu erstellen. Dieses liegt trotz mehrfacher
Urgenzen des Anwaltes der Geschädigten auch eineinhalb Jahre später
immer noch nicht vor. Besonders tragisch ist in diesem Fall, dass die
Betroffenen neben schweren körperlichen Dauerfolgen auch unter
Traumatisierungszuständen leiden und mit existentiellen Problemen
kämpfen, da sie teilweise ihre bisherigen Berufe nicht mehr ausüben
können. Die Schadenersatzansprüche der Betroffenen wurden aufgrund
des fehlenden Gutachtens zur Verschuldensfrage abschlägig beschieden
(Seite 35).
Wolff: "In der "Initiative Justiz" werden die österreichischen
Rechtsanwälte ihren Beitrag leisten, das Vertrauen in unsere Justiz
zu verbessern."
In der "Initiative Justiz" wird die österreichische
Rechtsanwaltschaft ihren Beitrag dazu leisten, das Ansehen der Justiz
in der Öffentlichkeit zu verbessern: Alle Beteiligten - Richter,
Staatsanwälte, Rechtspfleger, Notare und das Justizministerium -
werden eingeladen an diesem konstruktiven Dialog teilzunehmen. Ein
erster Gesprächstermin wird Ende Jänner 2012 stattfinden. "Ziel ist
es, Beobachtungen auszutauschen und Maßnahmen zu diskutieren, mit
denen das Vertrauen der Bevölkerung in die heimische Justiz wieder
gestärkt werden kann", erklärt Wolff.
Auch die 40. Europäische Präsidentenkonferenz der
Anwaltsorganisationen wird sich im Februar 2012 in Wien mit dem Thema
"Justiz in Gefahr - was tun?" befassen. In ganz Europa ist derzeit,
vor allem unter dem Druck der schweren Finanzkrise, eine Tendenz
auszumachen, die massive Einschnitte in die einzelnen Justizsysteme
mit sich bringt. Dieser demokratiepolitisch und rechtsstaatlich
äußerst bedenklichen Entwicklung gilt es entgegenzutreten. "Die
Rechtsanwälte Europas werden diesem Druck im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger entgegenwirken", so Wolff.
"Mit dem Ergebnis der Initiative Justiz und der Europäischen
Präsidentenkonferenz werden wir auch die Vizepräsidentin der
EU-Kommission und Justizkommissarin Vivanne Reding befassen, von der
ich weiß, dass Sie unsere Bestrebungen für Rechtsstaatlichkeit in
Europa unterstützt, und auch den Mut hat, für diese Anliegen
einzutreten", zeigt sich Wolff überzeugt vom Gelingen seiner
"Initiative Justiz" für mehr Rechtsstaat und mehr Bürgervertrauen in
unser Rechtssystem.
In Österreich gibt es 5700 Rechtsanwälte und 1900
Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
Bernhard Hruschka Bakk.
Tel.: 0699 104 165 18, 01 535 12 75-15
mailto:[email protected] www.rechtsanwaelte.at
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