• 09.12.2011, 15:56:43
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  • OTS0197 OTW0197

Von den Risiken der Medizinprodukteabgabe für gewerbliche Gesundheitsberufe

Wien (OTS) - Medizinproduktehersteller melden ihre Produkte an und
sind an grundlegende gesetzliche Anforderungen und Standards
gebunden. Entsprechend nachvollziehbare und zertifizierte
Qualitätsmanagementsysteme sind von den Herstellern zu finanzieren.

Beobachtet, überwacht und kontrolliert werden speziell die Art der
Tätigkeit, die Gewerbeberechtigung sowie die Art, Klasse und
Sicherheit der Produkte durch die Österreichische Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Jetzt sollen auch alle
Gewerbetreibende und Händler durch eine zwingende
Medizinprodukteabgabe zur Kassa gebeten werden und das
Kontrollverfahren darüber hinaus selbst finanzieren, so Anton Koller,
Fachgruppenobmann der Gesundheitsberufe. Davon betroffen sind, alle
Rechtsgeschäfte zwischen Händler und Letztverbraucher aus Verkauf,
Vermietung oder Leasing von Medizinprodukten, die ihr ursprüngliches
Ziel der Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit weit verfehlen.
Kritisch zu hinterfragen sind insbesondere:

- Die generelle Meldepflicht aller Händler und Gewerbetreibender, d.
h. aller Vertreiber von Medizinprodukten außer Ärzte, Ambulatorien
und Krankenhäuser.

- Die tatsächliche Realisierbarkeit einer sinnvollen und
zielführenden Beobachtung oder Überwachung in der heutigen Anonymität

der Selbstbedienungsmärkte?
    - Auf welche Art und Weise kann hier Rückverfolgung realistisch 
      stattfinden? (Drogerien, Lebensmitteleinzelhandel, Friseure 
      usw.)
    - Wie sollen öffentliche Selbstbedienungsautomaten kontrolliert 
      werden?

- Dass Assembler, also Zusammensetzer, keinen Einfluss auf das
Medizinprodukt an sich haben, keine Aufzeichnungspflichten bestehen
und daher, wie bekannt, nicht "überwacht" werden können.

- Das einhergehende hausgemachte Risiko für den Wirtschaftsstandort
Österreich und die Diskriminierung inländische Betriebe.

- Die Gefahr der Leistbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit für kleine
Einzelunternehmen.

- Der Höchstwert von Euro 2000 für Großanbieter mit Umsätzen in
Milliardenhöhe.

Die mit 7.12.2011 in Kraft getretene
Medizinprodukteabgabeverordnung sieht vor, dass alle
weiterverkaufenden Apotheken, Drogerien, die gesamten gewerblichen
Gesundheitsberufe, oder Masseure und Physiotherapeuten, Friseure
usw., diese leisten müssen. Auf ein weiteres Kriterium verweist A.
Koller zu einem im Verordnungsentwurf angeführten Beispiel: "Das
Anbringen einer festsitzenden, individuell geformten Zahnspange durch
einen Zahnarzt stellt keine Abgabe im Sinne dieser Verordnung dar".
Zur Entrichtung der Medizinprodukteabgabe wäre in diesem Fall der
abgebende Zahntechniker verpflichtet ungeachtet dessen, ob es sich um
ein serienmäßiges oder individuell angefertigtes Produkt handelt und
vom Zahnarzt während des Anbringens womöglich noch gefräst,
geschliffen oder poliert, sprich manipuliert wird. Soll dafür
tatsächlich der Zahntechniker belangt werden?

Falsche Verarbeitung kann von der AGES ohnehin nicht überprüft
werden, mahnt A. Koller. Das Risiko und die Gefahr liegen in der
Wettbewerbsfähigkeit des inländischen Handels und Gewerbes. Ohnehin
hohe Lohnkosten sind ein Risiko für die Wirtschaftskraft und den
Wirtschaftsstandort Österreich. Denn die Medizinprodukteabgabe wird
so letztendlich an den Letztverbraucher weitergegeben.

Rückfragehinweis:
Anton Koller, MSc. Clinical Optometry, Landesinnungsmeister
Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe / Augenoptiker und Hörakustiker
Tel.: 01/51450-2208

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