- 09.12.2011, 15:46:15
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Doppelt gemoppelt: Die Medizinprodukteabgabe als Geldbeschaffungsaktion empört gewerbliche Gesundheitsberufe
Wien (OTS) - Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
benötigt offensichtlich dringend Geld. Die im Amtsblatt kundgemachte
und mit 7.12.2011 in Kraft tretende Medizinprodukteabgabeverordnung
für Gewerbe und Handel soll dem wohl Abhilfe schaffen. Zahlen muss,
wer überwacht und kontrolliert wird in doppelter Hinsicht: für die
Überwachung an sich und darüber hinaus für jedes eingeleitete
Kontrollverfahren noch einmal. Für Anton Koller, Fachgruppenobmann
der Gesundheitsberufe, ist diese Abgabe für die entgeltliche
Überlassung oder Weitergabe von Medizinprodukten eine unzumutbare
Aktion der Geldbeschaffung. Durch eine Medizinprodukteabgabe kann die
Herbeiführung der Ziele - nämlich die "Überwachung des
Medizinproduktemarktes" - nicht erreicht werden! Bei der Verordnung
handelt es sich also um eine zwangseingehobene Abgabe, die weder die
Qualität der Produkte, noch ihre Sicherheit garantieren. Denn die
Produkte, so Anton Koller, werden meist nur über den Ladentisch
geschoben.
Von dieser Abgabe betroffen sein soll jegliches entgeltliche
Rechtsgeschäft zwischen Händler und Letztverbraucher, sprich der
Verkauf, die Miete oder das Leasing von Medizinprodukten bar jeder
Logik, gerechten Verteilung und Umsetzung. Offensichtlich handelt es
sich bei dieser Verordnung um einen grundsätzlichen Meinungswandel
des Gesundheitsministeriums in Sachen Meldepflichtiger, betont Anton
Koller. Zur Kassa gebeten werden nun Gewerbebetriebe und Händler, die
sowieso einer Kontrolle unterliegen und ordentliche Abgaben leisten
in doppelter Hinsicht. Von der Verordnung ausgenommen ist einzig der
aus dem Ausland agierende, und die österreichische Wirtschaft ohnehin
stark belastende, Versandhandel. Interessant ist, dass die
vorgesehenen Regelungen nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts
fallen. Eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof tut not, so
Anton Koller. Denn die Verordnung ist weder für die Bevölkerung noch
für Unternehmen von Nutzen und daher in jeder Hinsicht abzulehnen.
Rückfragehinweis:
Anton Koller, MSc. Clinical Optometry, Landesinnungsmeister
Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe / Augenoptiker und Hörakustiker
Tel.: 01/51450-2208
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