- 07.12.2011, 15:11:18
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BZÖ-Scheibner: Volksanwaltschaften hätten zu Bürgeranwaltschaften werden sollen
Wien (OTS) - Grundsätzlich habe das BZÖ nichts dagegen, dass die
Volksanwaltschaft mit der Verfolgung von Folter und anderen
grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen betraut
wird, dem vorliegenden Gesetzesentwurf könne aber nicht zugestimmt
werden, erklärte der stellvertretende BZÖ-Klubobmann Herbert
Scheibner in seinem Debattenbeitrag. Kritik gab es für die
ausgesprochen komplizierte Handhabung und weil verabsäumt wurde,
Volksanwaltschaften zu modernen Bürgeranwaltschaften auszubauen.
Unverständlich ist für Scheibner, dass die Qualitätsanforderungen an
den Vorsitzenden des bestehenden Menschenrechtsbeirates, der in die
Volksanwaltschaft überführt werden soll, geändert wurden. "Früher
musste dies ein ehemaliger Höchstrichter sein, jetzt reichen
Kenntnisse in Menchenrecht und Verwaltung. Wenn man meint, für eine
Volksanwältin einen Job zu brauchen, dann soll man es sagen", so
Scheibner.
Kritik übte der BZÖ-Mandatar, dass "man die Chance verpasst hat, die
Volksanwaltschaft als wichtige Institution auf neue Beine zu
stellen!" Derzeit gebe es viele Anwaltschaften für verschiedenste
Bereiche. Diese sollten alle zur Volksanwaltschaft zusammengefasst
werden - "mit ordentlicher Aufgabenverteilung als Bürgeranwaltschaft,
als Vertretung der Bürger gegen die Verwaltung", so Scheibner.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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