Umweltdachverband und Alpenverein appellieren an LH Platter und BM Berlakovich: Kraftwerkspläne in Innervillgraten sofort stoppen!
- UWD und OeAV protestieren gegen KW Staller- und Kalksteinbach in Innervillgraten/Osttirol
Wien (OTS) - - Gutachten beweist: Absolut unwirtschaftlicher
Kleinwasserkraftausbau verbaut Zukunftschancen von Innervillgraten
- Hat das Land Tirol bei der hydrologischen Beurteilung der
Villgratenbäche "geschummelt"?
Die Tiroler Gemeinde Innervillgraten will zwei Kleinwasserkraftwerke
am Staller- und Kalksteinbach bauen, die mit gemeinsamer
Anlagenleistung von rund 2,1 MW jährlich ca. 10 GWh Strom erzeugen
sollen. Die Tiroler Landesregierung hat die wasserrechtliche
Bewilligung im Februar 2011 erteilt. Anrainer und
Wassernutzungsberechtigte haben den Wasserrechtbescheid 1. Instanz,
mit dem das Wasser des Kalkstein- und Stallerbaches bis zu den
Turbinenhäusern kilometerlang verrohrt werden sollte, bekämpft. Nun
liegt die Angelegenheit zur Entscheidung bei der obersten
Wasserrechtsbehörde.
Im Berufungsverfahren wurde dem Ministerium nun ein brandaktuelles
Gutachten vorgelegt, das beweist, dass für die Errichtung der beiden
Kleinstwasserkraftwerke kein öffentliches Interesse ableitbar ist.
Die Kleinkraftwerke wären für die Stromerzeugung von marginaler
Bedeutung und würden naturnahe Gewässerstrecken, wie den Alfenbach,
zerstören. Die Erhaltung der Bäche des hinteren Villgratentales sind
ein unverzichtbarer Bestandteil der einzigartigen Natur- und
Kulturlandschaft des gesamten Osttiroler Villgratentales, so
Alpenverein und Umweltdachverband. "Die Causa ist ein Paradebeispiel,
wie unkoordiniert und planlos Kraftwerke in Österreich gebaut werden
sollen und welchen Angriffen die letzten intakten und kleinsten
Flussökosysteme ausgesetzt sind. Da in Österreich kein Bach mehr, und
sei er noch so klein, vom Kleinkraftwerksbau verschont ist, fordern
wir Bundesminister Niki Berlakovich als oberste Wasserrechtsbehörde
auf, ein Machtwort zu sprechen", sagen Gerhard Heilingbrunner,
ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes und Peter Haßlacher,
Leiter der Fachabteilung Raumplanung-Naturschutz im OeAV.
Geplante Kraftwerke mangels Wassers im Winter nicht in Betrieb
"Das bei der obersten Wasserrechtsbehörde vorliegende
energiewirtschaftliche Gutachten der Berufungswerber besagt, dass
weder nach dem Tiroler Kriterienkatalog Wasserkraft, noch nach dem
Entwurf des Bundeskriterienkataloges ein überwiegendes öffentliches
Interesse am Bau der Kraftwerke begründbar ist. Die Anlagen können
zudem keinen energiewirtschaftlich relevanten Beitrag zur
Verbesserung der Versorgungssicherheit leisten, da ein ganzjähriger
Betrieb auf Grund der Niedrigwasserphasen von Dezember bis April
nicht möglich wäre", so Haßlacher.
Wasserrechtsbescheid der Tiroler Landesregierung muss aufgehoben
werden
Zentrale Feststellung im Gutachten "Energiewirtschaftliche Bewertung
der Wasserkraftprojekte Stallerbach und Kalksteinbach" von DI Dr.
Jürgen Neubarth ist der Widerspruch zwischen den hydrologischen Daten
und der Stromausbeute. Der Gutachter wörtlich: "Entgegen dem im
wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid genannten Regelarbeitsvermögen
der Anlagen von in Summe 9,7 GWh/a, kann aus den vorliegenden
hydrologischen Daten nur ein Jahresarbeitsvermögen von 7,6 GWh/a
hergeleitet werden". Der Wasserrechtsbescheid des Landes Tirol steht
somit im völligen Widerspruch zu den amtsbekannten hydrologischen
Daten und ist allein schon wegen Falschberechnung der Stromproduktion
rechtswidrig. Die Stromausbeute aus beiden Kraftwerken ist faktisch
um 25 % geringer als die Tiroler Wasserrechtsbehörde im Bescheid
behauptet. "Die Vermutung liegt nahe, dass hier in 1. Instanz
"geschummelt" wurde, um ein öffentliches Interesse am Bau der beiden
Kleinkraftwerke überhaupt begründen zu können. Der
Wasserrechtsbescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung muss daher
von der obersten Wasserrechtsbehörde ersatzlos aufgehoben werden",
fordert Heilingbrunner.
Vorhaben ist betriebswirtschaftlich absolut unrentabel
"Fast jede Gemeinde plant jetzt schon ein eigenes Kraftwerk, weil sie
glaubt, ihr Budget durch den Kraftwerksbau sanieren zu können. Der
Fall "Gemeinde Innervillgraten" ist auch deshalb eine Paradebeispiel,
weil immer mehr Gemeinden versuchen, in das Geschäft der klassischen
E-Wirtschaft einzusteigen, obwohl sie als Kraftwerkserrichter und
-betreiber fachlich und auch organisatorisch völlig überfordert
sind", so Heilingbrunner. Es ist unverantwortlich, dass die
Verschlechterung des ökologischen Zustandes von Staller- und
Kalksteinbach und die Beeinträchtigung der Ökosystemleistungen, die
diese naturnahen Gewässer z.B. für den Tourismus bringen, gebilligt
werden. "Wir appellieren an Bundesminister Berlakovich als oberste
Wasserrechtsbehörde, die Kleinwasserkraftwerkspläne in
Innervillgraten definitiv abzusagen und den rechtswidrigen
Wasserrechtsbescheid der Tiroler Landesregierung ersatzlos
aufzuheben", so Heilingbrunner und Haßlacher abschließend.
Dr.in Sylvia Steinbauer
Öffentlichkeitsarbeit
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