AK-Pendlertag (1): Dampf machen bei unpünktlichen Zügen
Für Jahreskartenbesitzer gibt es Geld zurück, wenn die Bahn nicht pünktlich ist. AK informiert auf Wiener Bahnhöfen und U-Bahnknoten
Wien (OTS) - Bei Unpünktlichkeit Geld zurück - Das ist seit 2010
für die JahreskartenbesitzerIn-nen unter den Bahn-PendlerInnen ein
gutes Recht. Aber im Jahr 2010 gab es nur für 400 PendlerInnen in
Österreich eine Unpünktlichkeitsentschädigung der Bahn, bei insgesamt
30.000 JahreskartenbesitzerInnen, die allein in der Ostregion nach
Wien zur Arbeit pendeln. "Die Fahrgastrechte der BahnpendlerInnen in
Österreich sind einmalig in Europa. Aber in der Umsetzung gibt es
Anlaufschwierigkeiten auf Kosten der BahnkundInnen", sagt AK
Präsident Herbert Tumpel. "Die müssen schleunigst weg." So legt etwa
die Bahn die Messlatte für die Unpünktlichkeitsentschädigung selbst
fest: Sie hat sich 90 Prozent Pünktlichkeit vorgenommen. "Dieser
Pünktlichkeitsgrad muss höher liegen. 95 Prozent ist die Bahn ihren
treuesten Stammkunden, den Bahnpendlern und Pendlerinnen schon
schuldig", sagt der AK Präsident. Außerdem fordert er eine
kundenfreundlichere Berechnung des Pünkt-lichkeitsgrades: So gehen
ausfallende Züge bisher nicht in die Pünktlichkeitsbe-rechnung ein.
Und auch Schienenersatzverkehre werden nicht mitgerechnet. "Aber die
Pendler und Pendlerinnen empfinden das natürlich auch als Verspätung.
Hier muss die Bahn unbedingt nachbessern", meint Tumpel. "Das Recht
auf Entschädi-gung bei Unpünktlichkeit für die Stammkunden der Bahn
ist ein gutes Kundenrecht. Es darf kein Papiertiger werden."
Für jeden Monat, in dem der Pünktlichkeitsgrad von 90 Prozent nicht
erreicht wurde, gibt es 10 Prozent des Monatspreises zurück. Die
Jahreskarten werden von den einzelnen Verkehrsverbünden verkauft.
Aber um die entschädigungsberechtigten PendlerInnen über ihren
Entschädigungsanspruch zu informieren braucht die Bahn die Daten der
PendlerInnen. Diese Datenübertragung funktioniert nicht reibungslos
und führt zu Verzö-gerungen und verärgerten KundInnen.
Auch bei der Information der KundInnen gibt es Nachholbedarf. Kein
einziger der acht Verkehrsverbünde im Land, die die Jahreskarten
verkaufen, informiert etwa auf seiner Internetseite die
JahreskartenkundInnen über die Entschädigungsmöglichkeit. Auch neue
KundInnen werden beim Kauf einer Jahreskarte in der Regel nicht über
ihre Rechte in-formiert.
Damit die BahnkundInnen zu Ihrem Recht kommen, müssen Sie ihre
Rechte erst einmal kennen. Hier leistet die AK einen Beitrag. Sie
verteilt pünktlich zum neuen Fahrplan 120.000 AK Pendler-Fahrpläne
auf allen großen Wiener Bahnhöfen und U-Bahn-Knoten. Darin gibt es
diesmal eine umfangreiche Info, wie die PendlerInnen zu Ihren
Fahrgast-rechten im Nahverkehr kommen.
Ute Bösinger
Tel.: (+43-1) 501 65-2779
ute.boesinger@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at














