• 05.12.2011, 18:15:31
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WirtschaftsBlatt-Leitartikel: In Sachen KHG - von Hans-Jörg Bruckberger

Skandal! Die Ermittler schießen sich selbst ins Knie

Wien (OTS) - Na bitte, wer sagt's denn: Ex-Finanzminister
Karl-Heinz Grasser ist ein ganz ein Schlimmer. Zwar konnten ihm die
Gerichte bis dato noch nichts nachweisen, jetzt ist aber ein weiterer
Schandfleck in seinem angeblichen Sündenregister aufgetaucht. Und was
für einer: Herr Grasser hat doch glatt einen Zweitwohnsitz auf einer
Immobilie seiner Frau Fiona Swarovski in Weißenkirchen in der Wachau
angemeldet - und zwar vor seiner Hochzeit im Oktober 2005, und ohne
jemals vorgehabt zu haben, dort zu wohnen. Die Staatsanwaltschaft
ortet einen Verstoß gegen das Meldegesetz.

Und wir sind beinahe sprachlos. Nicht etwa über die Frechheit des
ehemaligen Finanzministers. Sondern darüber, wie sich dessen Gegner
derart selbst ins Knie schießen können, und wie Medien das auch noch
aufbauschen. Was kommt als Nächstes? Hat Herr Grasser mal falsch
geparkt? Oder gar einer alten Dame in der U-Bahn keinen Sitzplatz
angeboten? So er überhaupt mit der U-Bahn fährt - wenn nicht, wäre
das der nächste Skandal. Hat Grasser sich beim Husten nicht die Hand
vorgehalten? Fast fühlt man sich schon an den Irak erinnert, wo ein
völlig unspektakuläres Ölfass in der Wüste schon mal zum Beweis von
Massenvernichtungswaffen hochstilisiert wurde. Da wie dort tut man
sich keinen Gefallen, wenn man mit solch dubiosen Meldungen von den
eigentlichen Problemen ablenkt. Und die Zahl jener, die gar mit dem
Beschuldigten Mitleid empfinden oder zumindest eine gewisse
Hetzkampagne samt Vorverurteilung zu erkennen meinen, steigt. Genau
damit kokettiert die Verteidigung.

Und weil man bekanntlich zwei Knie hat, hat sich die
Staatsanwaltschaft auch gleich ins zweite geschossen: Der Oberste
Gerichtshof in Liechtenstein hat nun die Hausdurchsuchung bei einem
Wirtschaftsprüfer Grassers für rechtswidrig erklärt. Nicht etwa, weil
diese haltlos wäre. Sondern wegen eines simplen Verfahrensfehlers.
Der österreichische Antrag dafür sei befristet und zum Zeitpunkt der
Durchsuchungen in Liechtenstein und der Schweiz bereits seit elf
Tagen abgelaufen gewesen. Gut gemacht, meine Herren! Jetzt erhalten
die österreichischen Ermittler keine Einsicht in die beschlagnahmten
Unterlagen und Daten zur Causa Buwog. Dabei wären es genau diese
großen Fälle, die dringend aufgeklärt gehören. So aber können
Verschwörungstheoretiker jeder Couleur erst wieder mutmaßen, ob nicht
der Verfahrensfehler erst wieder von KHG und seinen mächtigen
Hintermännern eingefädelt wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Rückfragehinweis:
Wirtschaftsblatt Verlag AG
Tel.: Tel.: 01/60117 / 300
mailto:[email protected]

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