• 03.12.2011, 11:03:08
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Spindelegger: "Menschen mit Behinderung immer einbeziehen"

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit setzt sich für bessere Chancen und gleiche Rechte von Menschen mit besonderen Bedürfnissen ein.

Wien (OTS) - Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) leben rund 15 Prozent der Weltbevölkerung mit einer
Behinderung, ein Großteil davon in Entwicklungsländern. "Behinderte
Menschen sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Leben teilhaben und selbstbestimmt Entscheidungen
treffen können", betonte Vizekanzler und Außenminister Michael
Spindelegger. "Der heutige Internationale Tag der Menschen mit
Behinderung ruft in Erinnerung, dass wir noch mehr Bewusstsein für
Menschen mit besonderen Bedürfnissen schaffen und gegen deren
Diskriminierung ankämpfen müssen."

"Die Internationale Konvention über die Rechte für Menschen mit
Behinderung hat internationale Menschenrechtsstandards gesetzt, die
alle Personen mit Behinderung vor Diskriminierung und
gesellschaftlicher Marginalisierung schützen sollen", so
Spindelegger. "Die volle Umsetzung dieses Übereinkommens ist mir ein
großes Anliegen, daher müssen wir unsere Anstrengungen verstärken,
um die volle Teilnahme und Gleichstellung der Menschen mit
Behinderung zu erreichen und den Zugang zu allen Menschenrechten zu
gewährleisten.
Auch international setzen wir uns für den barrierefreien Zugang zu
den Menschenrechten für Personen mit Behinderung ein und unterstützen
die Bemühungen, das Komitee der UNO zur Überwachung der Umsetzung der
Behindertenkonvention zu stärken."

Menschen mit Behinderung gehören häufig besonders armen
Bevölkerungsgruppen an. Der Zugang zu Gesundheits- und
Bildungseinrichtungen bleibt ihnen oft verwehrt. Sie sind sozial und
wirtschaftlich benachteiligt und werden vom gesellschaftlichen Leben
ausgegrenzt. "Gerade deswegen ist es notwendig, ihre besonderen
Bedürfnisse und Anliegen stets im Hinterkopf zu behalten. Menschen
mit Behinderung sind aktive Mitglieder der Gesellschaft und müssen
befähigt werden, ihre Rechte einzufordern und selbstbestimmt
Entscheidungen zu treffen", betonte Spindelegger.

Das österreichische Entwicklungszusammenarbeitsgesetz nimmt
gezielt auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung Bezug. Diese
sind bei allen Maßnahmen entsprechend zu berücksichtigen. Darüber
hinaus unterstützt die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit
Menschen mit Behinderung durch spezifische Projekte, zum Beispiel
Rehabilitationsprogramme in afrikanischen Partnerländern, die eine
selbstbestimmte Teilnahme an Entwicklungsprozessen ermöglichen sollen
und Angehörigen zeigen, wie sie beim Erlernen wichtiger Fertigkeiten
helfen können.

"Behinderung kann jeden von uns treffen - durch einen Unfall,
Umwelteinflüsse oder eine Katastrophe. Mangel- und Unterernährung
können zu dauerhaften Beeinträchtigungen und Behinderungen führen.
Rasche Hilfe in Krisen- und Katastrophenfällen kann für eine Reihe
von Menschen den Unterschied zwischen einem Leben mit oder ohne
Behinderung bedeuten", so Spindelegger abschließend.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Presseabteilung
Tel.: +43(0)501150-3262,4549,4550; F:+43(0)501159-213
mailto:[email protected]
http://www.aussenministerium.at, http://www.bmeia.gv.at

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