- 02.12.2011, 17:43:54
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Spindelegger zu Syrien: "Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehören geahndet"
UNO-Menschenrechtsrat verurteilt Syrien in einer Sondersitzung
Wien (OTS) - In der auf Initiative der Europäischen Union und der
arabischen Staaten einberufenen Sondersitzung des
UNO-Menschenrechtsrats in Genf wurde heute eine Resolution mit einer
deutlichen Botschaft an Syrien verabschiedet. Der Menschenrechtsrat
ruft die syrische Regierung dringend auf, die brutale Repression
gegen die eigene Bevölkerung umgehend einzustellen und verurteilt
scharf die völlige Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen.
Grundlage für die Resolution war der Bericht einer dreiköpfigen
Untersuchungskommission, die vom Menschenrechtsrat bereits im August
eingesetzt worden war, in dem wiederholt Verbrechen gegen die
Menschlichkeit festgestellt werden. Vizekanzler und Außenminister
Michael Spindelegger dazu: "Ich bin zutiefst entsetzt über die
Gräueltaten der syrischen Sicherheitskräfte, die nicht vor
Erschießungen, Folter und sexueller Gewalt gegen wehrlose Zivilisten,
darunter auch Kinder, zurückschrecken."
Spindelegger unterstrich, dass Österreich daher einen Verweis an
den Internationalen Strafgerichtshof unterstütze: "Die
Weltgemeinschaft kann nicht tatenlos zusehen, wie das syrische Regime
die Rechte der eigenen Bevölkerung mit Füßen tritt. Assad wird sich
für sein Vorgehen verantworten müssen."
Österreich setzte sich in den Resolutionsverhandlungen
insbesondere für eine scharfe Verurteilung der Gewalt gegen
Zivilisten sowie für die Achtung der Meinungs- und
Versammlungsfreiheit ein. Auf österreichische Initiative wird auch
ein Ende der Gewalt gegen Journalisten und der Behinderung der freien
Medien, denen es bis auf wenige Ausnahmen untersagt ist, aus Syrien
zu berichten, gefordert.
Es ist bereits das dritte Mal in diesem Jahr, dass der
UNO-Menschenrechtsrat zusammentrat, um die Situation in Syrien zu
behandeln. Syrien zeigte sich auch dieses Mal vollkommen unkooperativ
und weigerte sich sowohl mit der Untersuchungskommission des
Menschenrechtsrates als auch mit dem Büro der Hochkommissarin für
Menschenrechte zusammenzuarbeiten. Die Kommission wird
nichtsdestotrotz ihre Arbeit fortsetzen und im März einen weiteren
Bericht vorlegen.
Rückfragehinweis:
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