- 01.12.2011, 20:20:23
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Verfassungsausschuss einigt sich auf Medien-Transparenzgesetz ORF-Gesetz-Novelle soll Schlupfloch bei Rundfunkgebühren schließen
Wien (PK) - Das Medien-Transparenzgesetz wird nun voraussichtlich
doch noch vor dem Jahreswechsel beschlossen. Der Verfassungsausschuss
des Nationalrats hat sich in seiner heutigen Sitzung auf einen
adaptierten Gesetzentwurf verständigt. Neben den Koalitionsparteien
stimmten letztendlich auch die Grünen und das BZÖ der abgeänderten
Regierungsvorlage zu. Damit dürfte die notwendige Zweidrittelmehrheit
für das Gesetz gesichert sein.
Ziel des Medien-Transparenzgesetzes ist eine höhere Transparenz bei
Regierungsinseraten und bei Inseraten anderer öffentlicher Stellen,
wobei einige Bestimmungen durch einen im Zuge der Beratungen
eingebrachten Abänderungsantrag noch präzisiert wurden. So ist nun
etwa statt einer halbjährlichen Bekanntgabe aller Inseratenaufträge
eine quartalsweise Meldung vorgesehen. Außerdem werden inhaltliche
Anforderungen an Inserate festgeschrieben: sie müssen ein konkretes
Informationsbedürfnis der Allgemeinheit decken, wobei beispielsweise
etwa Sachinformationen, Informationen über die Rechtslage und
Verhaltensempfehlungen genannt werden. Inserate, die ausschließlich
oder teilweise der "Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers
dienen, sind unzulässig.
Durch eine parallele Änderung im Mediengesetz soll darüber hinaus
mehr Licht in die Beteiligungsverhältnisse von Zeitungen gebracht
werden. Ab 1. Juli 2012 sind demnach auch Treuhandverhältnisse sowie
im Falle der direkten und indirekten Beteiligung von Stiftungen auch
der Stifter und die jeweiligen Begünstigten der Stiftung
offenzulegen.
In der Debatte wertete Abgeordneter Josef Cap (S) die Vorlage als
wichtigen Beitrag für Demokratie, Medienvielfalt und Transparenz.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) begrüßte vor allem die umfangreichen
Veröffentlichungspflichten und die Sicherstellung der Kontrolle auch
durch das Parlament und merkte überdies an, Inserate von
Regierungsstellen seien "demokratiepolitisch nicht ganz
unbedenklich", zumal sie oft weniger der Information der
Öffentlichkeit, sondern mehr der Imagewerbung von
Regierungsmitgliedern dienen.
Abgeordneter Stefan Petzner (B) sah das Gesetz als Ausdruck der
staatspolitischen Verantwortung der Opposition und hob seinerseits
insbesondere die Einbindung des Rechnungshofs und des
Hauptausschusses des Nationalrates in die Kontrolle hervor. Wichtig
war für ihn auch die Offenlegung der Eigentumsverhältnisse bis hin zu
Stiftungs- und Treuhandkonstruktionen der Medien. Zustimmend äußerte
sich auch Abgeordneter Dieter Brosz (G), der ebenfalls Transparenz
und Kontrolle begrüßte und überdies seine Zufriedenheit über die
raschen und konstruktiven Verhandlungen mit der Opposition bekundete.
Für die FPÖ beurteilte Abgeordneter Harald Stefan das Gesetz zwar
grundsätzlich als positiv, vermisste aber ein Gesamtkonzept und
kritisierte, der heikelste Punkt, nämlich die Parteienfinanzierung,
sei nach wie vor nicht erledigt.
Staatssekretär Josef Ostermayer sprach von einer Gratwanderung, bei
der es darum ging, ausreichende Transparenz herzustellen, ohne dabei
überbordende Verwaltungskosten zu verursachen.
Bei der Abstimmung wurde sowohl das Medien-Transparenzgesetz - unter
Berücksichtigung des Abänderungsantrags - als auch die Änderung des
Mediengesetzes mit S-V-G-B-Mehrheit beschlossen. Außerdem fassten die
Abgeordneten eine Ausschussfeststellung zur Frage der Einbindung des
Rechnungshofs und des Österreichischen Werberats sowie zum Fragerecht
für Abgeordnete.
Mit dem Medien-Transparenzgesetz werden insbesondere Ministerien und
andere Bundesstellen, Länder, größere Gemeinden, Gemeindeverbände,
gesetzliche Interessenvertretungen, Sozialversicherungsträger und im
öffentlichen Einflussbereich stehende Unternehmen, Stiftungen und
Fonds verpflichtet, Inserate und andere Werbeaufträge sowie
Förderungen bekanntzugeben, die Zeitungen und andere periodische
Druckwerke, sowie Radio- und TV-Sender von ihnen erhalten. Die
Meldung muss vierteljährlich erfolgen und die Gesamthöhe der an das
jeweilige Medium geleisteten Entgelte umfassen. Behördliche
Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Stellenangebote sind
ausdrücklich ausgenommen.
Veröffentlicht werden sollen die Daten durch die Regulierungsbehörde
KommAustria, die säumigen Stellen gegebenenfalls eine Nachfrist
setzen kann. Bei einer Verletzung der Veröffentlichungspflichten oder
Falschmeldungen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000 € bzw.
bis zu 60.000 € im Wiederholungsfall. Der Rechnungshof ist
angehalten, bei seinen Prüfungen auch die korrekte Bekanntgabe von
Werbeschaltungen und Medienförderungen zu prüfen.
Als miterledigt mit der Regierungsvorlage gilt ein
Entschließungsantrag der Grünen, der auf ein grundsätzliches Verbot
für Regierungsinserate abzielte. Ausnahmen sollte es dem Antrag
zufolge nur für "reine Informationen in absolut notwendigem Ausmaß",
etwa Wahlinfos oder Informationen über Notfälle, geben. Porträtfotos
von Regierungsmitgliedern und die unbegründete Bevorzugung einzelner
Medien sollten jedenfalls unzulässig sein.
Rundfunkgebühren: Schlupfloch wird geschlossen
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschloss der
Verfassungsausschuss schließlich eine Novelle zum ORF-Gesetz. Künftig
muss jeder Rundfunkteilnehmer, der an seinem Standort terrestrisch
mit ORF-Programmen versorgt wird, ORF-Gebühren zahlen, unabhängig
davon, ob er ein Endgerät für den digitalen Empfang besitzt. Die
Abgeordneten Josef Cap (S) und Karlheinz Kopf (V) wollen damit
verhindern, dass TV-Haushalte die Rundfunkgebühren-Pflicht umgehen,
und gleichzeitig unverhältnismäßigen Kontrollaufwand vermeiden. Man
könne nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob seitens des
Rundfunkteilnehmers tatsächlich ORF-Programme empfangen würden, heißt
es dazu in den Erläuterungen. Zudem seien der Erwerb eines DVB-T-
Tuners sowie eine etwaige Modifizierung bestehender Antennen keine
unzumutbare finanzielle Belastung.
Während Abgeordneter Josef Cap (S) von einer Maßnahme im Sinne der
Gerechtigkeit gegenüber den Gebührenzahlern sprach, wandten sich die
Abgeordneten Dieter Brosz (G), Stefan Petzner (B) und Harald Stefan
(F) gegen den Antrag und argumentierten im Wesentlichen, es gehe
nicht an, eine Rundfunkgebühr unabhängig von der Empfangsmöglichkeit
allein schon an den Besitz des Gerätes zu knüpfen. (Schluss)
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