- 01.12.2011, 09:51:15
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BZÖ-Spadiut fordert Anzeigepflicht bei Misshandlungen im Ärztegesetz
Wien (OTS) - "Die Anzeigepflicht bei Verdacht einer
Kindesmisshandlung muss ins Ärztegesetz aufgenommen werden", verlangt
BZÖ-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Wolfgang Spadiut. Denn der geplante
Beschluss im heutigen Gesundheitsausschuss, der nur die
Meldemöglichkeit der Ärzte in eine versprochene Datenbank des Innen-
und des Gesundheitsministeriums vorsieht, sei zuwenig. Im Sinne der
BZÖ Offensive "Mehr Kinderschutz Jetzt!" sei es die Pflicht der
Ärzte, Verdachtsfälle zu melden, verlangt Spadiut.
"Im Falle des medizinisch begründeten Verdachtes eines Arztes, dass
ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell
missbraucht worden ist, ist diese Diagnose, die wohl keinesfalls
leichtfertig gestellt wird den Behörden zu melden", wünscht sich der
BZÖ-Gesundheitssprecher. Dabei dürfe es auch keinen
Ermessensspielraum für das medizinische Personal geben. Denn dafür
seien Kindeswohlfahrt und Strafrechtsbehörden zuständig.
Dass ausgerechnet der Hippokratische Eid diese Weitergabe einer
Diagnose an Dritte verhindert, müsse gegebenenfalls geändert werden.
"Schließlich schwören die Ärzte auch, dass sie Patienten nach bestem
Wissen helfen; und da gehen das Wohl, die Gesundheit und die
Sicherheit unserer Kinder klar vor der Verschwiegenheitspflicht
gegenüber Behörden", mahnt Spadiut.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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