- 01.12.2011, 09:00:37
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Kritik an Spitalsreform"
Ordensspitäler zur Krankenanstalten-Gesetzesnovelle: Es bleibt leider bei 10 Gesetzen - Nur Einzelpunkte, keine Systemreform - Keine Finanzierungsgerechtigkeit für Ordensspitäler
Wien (OTS) - "Leider wieder nur Stückwerk". Mit dieser Aussage
kritisiert Pater Leonhard Gregotsch, Leiter der Arbeitsgemeinschaft
der Ordensspitäler Österreichs, die soeben beschlossene
Regierungsvorlage für eine Änderung des Bundesgesetzes über
Krankenanstalten und Kuranstalten. So ist neuerlich die angekündigte
Abschaffung der neun Landes-Krankenanstaltengesetze ausgeblieben.
"Anstelle eines einheitlichen Krankenanstaltengesetzes bleibt es
vorläufig bei einer Zersplitterung auf zehn Gesetze", sagt Pater
Gregotsch.
Es kommt also entgegen der Politiker-Ankündigungen zur
Spitalsreform wieder nur zu punktuellen Änderungen anstelle einer
grundlegenden Systemänderung. Offenbar wurde über eine erforderliche
Novellierung der Bundesverfassung in der Koalitionsregierung noch
kein politischer Konsens erzielt.
Überdies fehlen im Gesetzesentwurf Rechtsgrundlagen für
spitalsübergreifende Abteilungen, welche jedoch in den
Spitalsreformen einzelner Bundesländer vorgesehen sind.
"Die Krankenanstalten-Gesetzesnovelle lässt auch eine Regelung
vermissen, die eine Finanzierungsgerechtigkeit für die Ordensspitäler
herbeiführt", sagt Pater Gregotsch und fügt hinzu: "Derzeit werden
die Ordensspitäler in einzelnen Bundesländern bei gleicher
Leistungsqualität und hoher Effizienz finanziell schlechter behandelt
als die landeseigenen Krankenhäuser".
Es sei daher zu hoffen, dass spätestens bei den nächsten
Finanzausgleichsverhandlungen im Jahre 2014 eine Gleichbehandlung der
gemeinnützigen Ordensspitäler beschlossen wird.
Rückfragehinweis:
P. Leonhard Gregotsch
Arbeitsgemeinschaft der Ordensspitäler Österreichs
1010 Wien, Freyung 6/1/2/3, E-Mail: [email protected]
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