- 30.11.2011, 11:17:01
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Rettungsgasse: Aktiv Leben retten ab 1.1.2012!
Zwei Millionen Folder, 650 TV- und 200 Hörfunk-Spots, mehr als 600 Plakate und Transparente - die ASFINAG-Informationskampagne startet voll durch
Wien (OTS) - Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung
Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Rettung,
Feuerwehr, Polizei und sonstige Einsatzkräfte sind dadurch um bis zu
vier Minuten schneller am Unfallort - die Überlebenschancen von
schwer verletzten Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent. Im
Rahmen einer Pressekonferenz stellten Verkehrsministerin Doris Bures
und die ASFINAG-Vorstände Alois Schedl und Klaus Schierhackl heute,
Mittwoch, die Informationsoffensive "Bei Staubildung: Rettungsgasse!"
vor.
"Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Mit der Rettungsgasse können
alle Verkehrsteilnehmer den Helfern helfen", sagte Verkehrsministerin
Doris Bures. "Wichtig ist, dass alle mittun. Die Bildung der
Rettungsgasse ist die einfachste und rascheste Unterstützung, die
Autofahrer für Unfallopfer leisten können." "Wie einfach die
Rettungsgasse funktioniert, zeigt auch unser Schulungsvideo", so
ASFINAG-Vorstand Alois Schedl. "Dieses Video haben mittlerweile
100.000 Personen angesehen. Darüber hinaus sind wir seit vielen
Wochen über unsere Servicehotline, über www.rettungsgasse.com oder
persönlich mit vielen tausend Personen in Kontakt. Wir wissen, was
die wichtigsten Fragen zur Rettungsgasse sind und können rasch darauf
reagieren."
"Mit Unterstützung der Einsatzorganisationen und der
Autofahrerclubs haben wir erreicht, dass die Rettungsgasse den
Verkehrsteilnehmern bereits ein Begriff ist", sagte ASFINAG-Vorstand
Klaus Schierhackl. "Mit unserer morgen voll startenden
Informationsoffensive werden wir sicherstellen, dass ab 1. Jänner
2012 wirklich alle wissen, wann, wo und wie sie die Rettungsgasse
bilden müssen."
Noch einen Monat bis zur Rettungsgasse - die
ASFINAG-Informationskampagne im Überblick:
- 2.000.000 Informationsbroschüren werden an Mautstellen, in Vignettenverkaufsstellen, Autobahntankstellen, Fahrschulen und Polizeidienststellen sowie über ÖAMTC und ARBÖ, das Kuratorium für Verkehrssicherheit, Leihwagenfirmen etc. verteilt. - 650 Mal wird der TV-Spot zur Rettungsgasse ausgestrahlt. - 608 Mobiltafeln, Plakate bzw. Transparente machen die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entlang der Autobahnen und Schnellstraßen bzw. bei Rastplätzen und Auffahrten auf die Rettungsgasse aufmerksam.
- 200 Mal wird im Hörfunk für die Rettungsgasse geworben.
- 88 Inserate bzw. Advertorials machen die Leserinnen und Leser von
Zeitungen und Magazinen auf die Rettungsgasse aufmerksam.
Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zur Rettungsgasse:
ASFINAG-Vorstand Alois Schedl beantwortete bei der Pressekonferenz
auch die von der Bevölkerung am häufigsten gestellten Fragen zur
Rettungsgasse.
1. Wann ist die Rettungsgasse zu bilden?
Die Rettungsgasse muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr
vorausschauend und umgehend gebildet werden - auch wenn weit und
breit noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist. Wird die Rettungsgasse
erst bei Herannahen eines Einsatzfahrzeuges gebildet, kosten die
Ausweichmanöver wertvolle Zeit, die im Ernstfall entscheidend sein
kann. Die Ursache der Verkehrsbehinderung spielt dabei keine Rolle -
bei Staubildung muss die Rettungsgasse IMMER gebildet werden.
2. Wer darf die Rettungsgasse benutzen?
Die Rettungsgasse darf ausnahmslos von Feuerwehr, Polizei und
Rettung sowie von Straßen- und Pannendiensten befahren werden. Die
missbräuchliche Benützung der Rettungsgasse bzw. die Behinderung
eines Einsatzfahrzeuges ist mit einer Geldstrafe von 72 bis 2.180
Euro belegt. Nur im äußersten medizinischen Notfall - zum Beispiel,
wenn ein Mitfahrender einen Herzinfarkt erleidet - darf die
Rettungsgasse auch von privaten Fahrzeugen befahren werden.
3. Darf der Pannenstreifen benützt werden?
Ja, unbedingt. Für die Bildung der Rettungsgasse ist der
Pannenstreifen zu befahren. Das Befahren des Pannenstreifens ist aber
nur für die Rettungsgasse erlaubt!
4.Was ist zu tun, wenn die Straßenbreite nicht ausreicht, um eine
Rettungsgasse zu bilden?
In Ausnahmefällen, wenn die Bildung einer Rettungsgasse gar nicht
möglich ist (z. B. Engstellen in Tunneln oder im Baustellenbereich)
gilt wie bisher: Feuerwehr, Rettung und Polizei ist so schnell und
gut wie möglich Platz zu machen. ACHTUNG: Verkehrsteilnehmer/innen
sind auch dann zur Bildung einer Rettungsgasse verpflichtet, wenn
vorausfahrende Fahrzeuge noch keine Rettungsgasse gebildet haben.
5. Motorräder dürfen bisher am Stau vorbeifahren. Dürfen sie auch die
Rettungsgasse benützen?
Nein. Auch Motorräder müssen die Rettungsgasse bilden und dürfen
sie keinesfalls befahren.
Rückfragehinweis:
ASFINAG Mag. Christian Spitaler, MAS Pressesprecher Tel: +43 (0)50108-10835, Mobil: +43 664-60108 10835 mail to: [email protected] www.asfinag.at
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